Wohlfahrtsp flege
Unterstützungswesen. Die Unterstützungsabteilung besteht in ihrer jetzigen Form eben—
falls erst seit der im Oktober 1919 erfolgten Neuorganisation.
Als Grundsatz zur Genehmigung laufender Unterstützung gilt im allgemeinen die Voraus⸗
setzung der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder infolge sonstiger Familienverhältnisse,
wie zahlreicher Kinder usp. Die Grundsätze der Erwerbslosenfürsorge wurden bei der Festsetzung
der Richtsätze der Kriegshinterbliebenenfürsorge verwendet.
Bei der zunehmenden Teuerung war es nur natürlich, daß sich die Gesuche um Abgabe
von Wäsche, Kleidungsstücken und Schuhen bedeutend mehrten. Außer diesen Unterstützungs—
arten, die hauptsächlich zum Gebiete der wirtschaftlichen Fürsorge gehören, wurde auch in der
Heilfürsorge sehr viel geleistet. Die ärztliche Hilfeleistung für die Familien und Hinter—
bliebenen erfolgte auf ein mit dem ärztlichen Bezirksverein abgeschlossenes Abkommen, hin im
Wege des Pauschalverfahrens. Die sogenannten Krankenschene haben, soweit nicht
andere Krankenkassen in Frage kommen, jeweils für die ganze Familie Gültigkeit, und werden
immer auf die Dauer eines Vierteljahres ausgestellt. Zu dem Gebiete der Heilfürsorge zählt
auch die Übernahme von Krankenhaus-, Kinderspital- und Sanatoriumskosten. Auch für die
Erholundg der Svinterbliebenen, die eine Krankheit überstanden haben oder für sonst stark
Unterernährte ist sehr viel geschehen. Die Nationalstiftung für Hinterbliebene brachte Kinder in
auswärtigen Erholungsheimen unter, außerdem wurde das Erholungsheim Roth beansprucht,
ind nicht zuletzt wurden in vielen Fällen Zuschüsse zum Erholunasaufenthalt, den sich die WMitwen
selbst auswählten, gewährt.
Für den Winter 1919/20 wurden aus sozialen Mitteln von Reichs wegen zur Beschaffung
oon Winterbedarf Beihilfen genehmigt, die durch die einzelnen Fürsorgestellen unter Berück—
sichtigung der Bedürftigkeit zur Auszahlung kommen mußten. Die hiesige Fürsorge hat daraufhin
unter Berücksichtigung der Familienverhältnisse Richtsätze zur Gewährung der einzelnen Bar—
beträge aufgestellt und auch Naturalien aus diesen Mitteln angeschafft. Die Verteilung dieser
Barmittel und Daturalien erfolgte zum Teil von Amts wegen unter Berüchsichtigung dieser
Richtsätze, zum großen Teil abher wurden die Gaben nach vorhergehender Prüfung durch einen
besonderen Ausschuß verteilt. Ausgegeben wurden ca. 800 000 MA. Die Fürsorge gewährte
weiterhin in einzelnen Fällen zur wirtschaftlichen Selbständigmachung Darlehen unter Sicher—
stellung gegen ratenweisen Rückersatz. Auch in der Beschaffung von Hausrat und Bettstücken
hat die Fürsorgestelle in verschiedenen Fällen geholfen. In einigen Fällen wurden auch Be—
träge zur Übersiedlung nach auswärts gewährt.
In der Kinderfürsorge hat die Fürsorgestelle insofern Leistungen zu verzeichnen,
als sie die Unterbringung von Doppelwaisen in geeigneten Erziehungsanstalten in die Wege
leitete, außerdem für solche Kinder, die bei Familien untergebracht sind, Erziehungsbeiträge
gewährte. Auch für Unterbringung von Kranken und geistig schlecht entwickelten Kindern in
zeeigneten Anstalten wurde Sorge getragen.
Für die Berufsausbildung von Witwen und sonstigen Hinterbliebenen, sowie für
die schulmäßige Ausbildung von Kindern wurden in verschiedenen Fällen Zuschüsse gewährt.
Soweit es möglich war, nahm die Fürsorgestelle außer den vorstehend aufgeführten
Fällen von Unterstützungen der Hinterbliebenen auch alle einschlägigen städtischen Dienststellen,
Anstalten und sonstigen Einrichtungen für die Hinterbliebenen in Anspruch und vermittelte
auch in vielen Fällen die Gewährung von Stiftungsmitteln.
Wirtschaftliche und Berufsberatung, sowie Stellenvermittlung. Diese Stelle wurde
ebenfalls erst mit dem Beginn der Neuorganisation im Oktober 1019 errichtet. In erster Linie
wurden wirtschaftliche Beratungen der Hinterbliebenen eingeführt und zwar wurde zunächst
ein Ausschuß, bestehend aus einem Stadtratsmitglied, einem Vertreter der Verwaltung
der Kricgshinterbliebenenfürsorge, einem Vertreter der Berufsberatung, einem Vertreter des