Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg des Jahres 1919 (1919,1 (1920))

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Wohlfahrtspflege 
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—— * —— ahnen werden gleichgestellt die Schwerunfall. und 
— wag 9 her Erwerbsbeschränktheit); in zweiter Linie Leich t— 
abien eiche bereie dnth er erstmaligen Arbeitsvermittlung: o) diejenigen Leichtbe⸗ 
e seisteut, daß sein bee ee diejenigen Leichtbeschädigten, bei welchen die Für— 
ne d dahe eine Erwer sbeschränktheit durch ihre Kriegsdienstbeschädigung so be— 
vdß f die besondere Stellenvermittlung durch das Fürsorgeamt ange— 
wiesen sind, c) diejenigen Kriegsbeschädigten, deren Rentenverfahren bereits abgeschlossen ist, 
und deren Erwerbsbeschranktheit unter 10 9 liegt auf Grund der gleichen Feststellung wie 
unter b; in dritter Linie diejenigen Stellensuchenden und nach ihren Angaben Leichtbeschä— 
digten, deren Rentenverfahren erst eingeleitet worden ist. Diese werden durch den An— 
erkennungsausschuß auf ihre Erwerbsfähigkeit geprüft und, soweit sie nicht auf die Vermittlung 
durch die Fürsorge angewiesen sind, dem Hauptarbeitsamt zur Vermittlung angemeldet. 
Im allgemeinen werden von den Arbeitgebern nur wenig Stellen freiwillig zur Be— 
setzung mit Leicht- oder Schwerbeschädigten angemeldet, weitaus der größte Teil der Stellen 
für Leichtbeschädigte mußte durch die für diesen Zweck angestellten Außzenbeamten aus— 
findig gemacht werden. Für die Unterbringung der Schwerbeschädigten stand das Gesetz über 
die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom O. Januar 10919, sowie das Entlassungsverbot vom 
1. Februar 1919 zur Verfügung, mit Hilfe deren es gelang, im Laufe des Fahres einen erheblichen 
Teil der in Nürnberg ansässigen Schwerbeschädigten unterzubringen und in Stellung zu halten. 
Auf Grund der bayerischen Ausführungsbestimmungen vom 18. und 31. Januar 1919 zu 
dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter wurde am 26. März 1919 ein Schwer— 
beschädigtenausschuß gegründet, der das Gesetz über die Beschäftigung Schwer— 
beschädigter durchführte, sowie Streitfälle über Entlassungen, Entlohnungen, Weiterbeschäf—- 
tigung usw. behandelte. Der Ausschuß besteht aus einem Arzt, einem Arbeitgeber und einem 
Arbeitnehmer, sowie einem Vertreter der Fürsorge. Zur Entlastung des Ausschusses wurde 
eine Kommission aus einem Arbeitnehmer, Vertreter des Ausschusses und einem Be— 
amten der Kriegsbeschädigtenfürsorge gebildet, die im Auftrage des Ausschusses mit den Arbeit⸗ 
gebern wegen Wiedereinstellung, Versetzung an einen anderen geeigneteren Arbeitsplatz und 
Austausch mit anderen Beschädigten in gleichen und anderen Betrieben, sowie wegen tarif— 
mäßiger Bezahlung und Aufnahme von Schwerbeschädigten eine stattliche Zahl von Fällen 
erledigte. 
Zur Unterstützung der Stellenvermittlung für Kriegsbeschädigte wurde ein Leicht— 
beschädigtenaussscchuß am 15. September 1915 auf Grund eines magistratischen 
Beschlusses ins Leben gerufen, der, unter dem Vorsitz eines Arztes, aus je einem Vertreter 
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie der Fürsorge besteht. Die Erfahrungen des Aus⸗ 
schusses gehen dahin, daß im allgemeinen Abneigung gegen körperliche Arbeit besteht. 
Am begehrtesten sind Stellen im Staatsdienst, besonders bei der Post und Bahn. Dieses Streben 
hat wiederholt zur Niederlegung der Arbeitsstelle geführt. 
Zur Behandlung von Anträgen von angeblich Kriegsbeschädigten auf Unterstützungs⸗ 
und Fürsorgemaßnahmen irgendwelcher Art ist seit 21. Januar 1920 ein Anerkennungs— 
au's schuß unter dem Vorsitz eines Arztes, dann eines Vertreters der Kriegsbeschädigten 
und der Fürsorge eingesetzt, der zunächst zu prüfen hat, ob die Betreffenden nach den Zuständig— 
keitsleitsätzen durch die Fürsorge übernommen werden können. Alle Neuzugänge, bei denen 
nicht offensichtliche Kriegsdienstbeschädigung vorliegt, werden diesem Anerkennungsausschuß 
zugeführt. 
Ansiedlung und Selbständigmachung. Die Tätigkeit dieser Abteilung erstreckt sich auf 
Beihilfen zur Ansiedlung und Selbständigmachung von Kriegsbeschädigten, auf Hausratshilfe, 
Darlehensgewährung und Beihilfe bei Übersiedlungen.
	        
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