Wohlfahrtspflege
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auch in Nürnberg im Herbste 1919 eine öffentliche Sammlung unter dem Namen „Nürn—
berger Spende für Auslandsdeutsche“ veranstaltet, welche eine Summe
von rund 90 000 A erbrachte, die auf besonderes Ansuchen des Stadtrates mit Genehmigung
des bayerischen Roten Kreuzes in Nürnberg verblieb und Mitte 1920 durch einen eigenen Spende⸗
ausschuß zur Verteilung gelangte. ODie Bertretung der Interessen der Auslandsdeutschen selbst
wurde durch den Bund der Auslandsdeutschen wahrgenommen, welcher in den Amtsräumen
der Flüchtlingsfürsorge seinen Sitz hatte.
Da im Laufe des Jahres 1919 der anfänglich starke Zustrom von Vertriebenen
aus dem Westen nachließ, da die BVerdrängung durch die feindlichen Besatzungsbehörden
allmählich ihrem Abschluß sich zuneigte und die Vertriebenen selbst nunmehr ihren Zielort
erreicht haben, ferner die im Bereiche der Stadt Nürnberg sich befindlichen Flüchtlinge in
die Lage kamen, sich selbst eine Existenz zu begründen, ging die Inanspruchnahme des
Flüchtlingsheims derart zurück, daß man im Frühjahre 1920 aus Sparsamkeitsgründen
mit dessen Auflösung begann.
Leistungen. Von den 1743 unterstützten Personen entfielen auf Elsaß-Lothringen 554,
England 327, die besetzten Gebiete 208, Rußland 226, Frankreich 107, Österreich 88, den Balkan 61,
Belgien 57, Italien und verschiedene Länder A5, Übersee 13.
14. Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge.
Allgemeines. Die ganze soziale Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
wurde durch die Reichsverordnung über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenen-
fürsorge vom 8. Februar 1919 und die hierzu ergangene bayerische Verordnung vom 13. Juni
1919 neu aufgebaut. Auf Grund dieser Berordnung steht nunmehr dem Fürsorgeamt ein
aus 40 Personen zusammengesetzter Beirat zur Seite.
In der materiellen Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinter⸗
bliebenen ist insofern eine Anderung eingetreten, als durch den Reichsausschuß der Kriegs-
beschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge am 5. Dezember 1919 neue Zuständigkeits⸗
leitsätze (Aufgaben und Zuständigkeit der sozialen Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenen-
fürsorge) erlassen wurden.
Die Organisation der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge
wurde im JFuni 1019 unter einheitliche Leitung durch Aufstellung eines Geschäftsführers gebracht.
HDie Finanzierung der Kriegsbeschädigtenfürsorge hat im
Berichtsjahr noch sehr große Schwierigkeiten geboten, weil das Reich, entgegen den allerorts
gehegten Hoffnungen, ein Gesetz über die Finanzierung erst mit Wirkung vom 1. April 1920 an
erlassen hat, so daß sich die vom Reich für das FJahr 1919 zugeteilten Mittel als unvollkommen
und unzureichend erwiesen haben und noch erhebliche Defizite aus diesem Jahre bestehen. Die
Finanzierung der Hinterbliebenenfürsorge geschah im Berichtsjahr noch aus
Mitteln der Kriegsfürsorge und Kriegswobhlfahrtspflege.
a. Kriegsbeschädigtenfürsorge. J
Erholungsheim Noth bei Nürnberg. Durch Abschluß eines Bertrages mit dem Verein
Genesungsheim für Unteroffiziersfamilien der bayerischen Armee konnte die Fürsorge Nürnberg
ein modern eingerichtetes Erholungsheim für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und deren
erholungsbedürftige Kinder am 1. März 1020 eröffnen. Das Heim wird im wesentlichen von der
Landeshauptstelle München aus finanziert. Die Leitung des Heimes geschieht von der Für—
sorgestelle Nürnberg aus. Im März 1920 waren 19 Frauen und 28 Kinder dem Heim zuge—
wiesen.