Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

Polizeiverwaltung 
Es waren Strafanzeigen zu behandeln wegen: 
Zuhälterei 36 (31), darunter 35 (23) von der Sittenpolizei, 1 (8) von der übrigen 
ischaft erstattet; 
—3338 (72), darunter 76 (32) von der Sittenpolizei, 10 (34) von der Schutz— 
mannschaft und 2 (6) von den Wachleuten erstattet; J 
Gewerbsunzucht 492 (340), davon 40)) (198) von der Sittenpolizei, 70 (94) von der 
Schutzmannschaft und 22 (48) von Wachleuten erstattet; J 
sittenpolizeiliche Uebertretungen 327 (149), darunter 203 (58) von der Sittenpolizei, 
60 (49) von der Schutzmannschaft und 64 (42) von den Wachleuten erstattet; 
Gaukelei 21 (20), darunter l (1) von der Sittenpolizei, 12 (16) von der Schutzmann— 
mannschaft und 8 (39) von den Wachleuten erstattet. 
Im ganzen wurden 964 (612) Anzeigen gemacht, davon 715 (312) von der Sitten— 
polizei und 249 (300) von der Schutzmannschaft; unter letzteren 96 (99) von den Wachleuten. 
Weitere 131 (46) von der Sittenpolizei veranlaßte Anzeigen betrafen Straftaten 
anderer Art. 
21 (12) Zuhälter wurden zu Freiheitsstrafen von lI Monat bis zu 3 Jahren Zucht— 
haus verurteilt; in 5 Fällen wurde auf Ueberweisung an die Landespolizeibehörde und bei 
4 Zuhältern auf Stellung unter Polizeiaufsicht erkannt. 
Kuppler und Kupplerinnen wurden 43 (22) zu Strafen von 1 Tag Gefängnis bis 
zu 2 Jahren 6 Monatem Zuchthaus verurteilt. In 3 Fällen wurde auch auf Stellung unter 
Polizeiaufsicht erkannt. 
Am Jahresschlusse standen im ganzen 132 (113) unter sittenpolizeilicher Aufsicht, 
darunter 62 (32) auf Grund der Anordnung des stellvertretenden Generalkommandos vom 
27. Juli 1915. 
Geschlechtskrank befunden wurden 4) 145 (93) wegen Gewerbsunzucht aufgegriffene 
Mädchen und Dirnen, darunter 63 (37) minderjährige, b) 61 (53) Dirnen in öffentlichen 
Häusern und () 49 (29) andere eingeschriebene Dirnen. An Krankheitstagen wurden gezählt 
bei a) 4598 (2146), bei b) 744 (635) und bei c). 747 (430). 
Animierkneipen sind 50 (49) verzeichnet worden. Es wurden 66 (23) Ueberwachungen 
vorgenommen: 30 (17 4 1) in Bier- und Kaffeewirtschaften, 86 (3) in Weinwirtschaften oder 
Bars und — (2) in einem Warenhaus mit insgesanit 44 (12) Beanstandungen und zwar 15(7) 
in Bier- und Kaffeewirtschaften, 29 (3) in Weinwirtschaften oder Bars und — (2) in einem 
Warenhaus. 
Der Stadtmagistrat sprach 15 (6) Verwarnungen aus; 13 (7) mal' wurden Be— 
schränkung der Polizeistunde und 2 (2) mal die Entziehung der Genehmigung beschlossen. 
Von den wegen Beschränkung der Polizeistunde erhobenen3 Beschwerden wurden 2 (2) von 
der Regierung abgewiesen, 1 vom Beschwerdeführer wieder zurückgezogen. 
Uebersicht über die der sittenpolizeilichen Aufsicht unterstehendenDirnen.' 
Zahl der unter sittenpolizeilicher Aufsicht stehenden Dirnen 
am 1. Januar am 1. April. am 1. Isli aml. Oktober dae k 
113 123 125 133 124 202 
(74) (711 (71) (108) (81) (173) 
1) Die zwangsweise Stellung unter sittenpolizeiliche Aufsicht, welche zufolge Entschließung des Kgl 
Staatsministeriums des Innern vom 6. April 1912 unzulässig war, wurde durch die Anordnung des stellvertreten— 
den Generalkommandos des III. Armeekorps vom 27. Juli 1915 vorgeschrieben.
	        
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