Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
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Die Preise für den Viertelliter Milch wurden durch Verfügung vom 2. Dezember
in folgender Weise festgesetzt. Es waren zu zahlen bei Vorzugsmilch mit vollem Preise: 10 4,
bei Kur- und Kindermilch mit vollem Preise: 13 H, bei Vorzugsmilch, Kur- und Kindermilch
zum Literpreis von 25 5: 7 4, bei Vorzugsmilch zu 20 9: 5 5, bei Vorzugsmilch zu
15 8: 44 und bei Vorzugsmilch zu 10 —: 3.
Wegen der schwierigen Beschaffung von Viertelliterflaschen konnte eine Verabreichung
von Milch in dieser Form im Berichtsjahre nicht mehr erfolgen.
Bei Auszahlung der Stillunterstützungen machte sich der Mangel an Kleingeld un—
angenehm geltend. Die Schwestern halfen sich mit Genehmigung des Referenten dadurch,
daß sie, wenn notwendig, zur Auszahlung Sparmarken der städtischen Sparkasse mitver—
wendeten. Dieses Verfahren bewährte sich jedoch nicht, da die Frauen die Marken als
Wechselgeld wieder zurückgaben und diese dadurch in ihrer Beschaffenheit litten.
Am 8. November erklärte sich der Armenrat damit einverstanden, daß von der
Armenpflege die Milchanweisungen für Säuglinge, wenigstens für Kriegsdauer, vollständig
den Mutterberatungsstellen zu überweisen seien.
Die durch die Milchverkehrsordnung vom 26. September herbeigeführte Anderung in
der Milchversorgung, insbesondere die Einführung der Milchkarten, machte eingehende Er—
wägungen notwendig, wie die Säuglinge und die stillenden Mütter, welche die Mutterberatungs—
stellen besuchten, fernerhin mit Milch versorgt werden sollten. Man kam schließlich dahin
überein, daß die Mütter, welche von den städtischen Mutterberatungsstellen Milch erhalten,
die Milchkarten dort abzugeben haben und zwaär für die Menge, die ihnen von dem Arzte
für den Säugling angewiesen wird.
Am 4. April wurde vom Stadtmagistrat ein Milchmerkblatt herausgegeben mit der
Anordnung, dasselbe an die Mütter, welche die Mutterberatungsstellen besuchen, zu verteilen.
Zu dem Zweck wurden von dem Merkblatt 5000 Stück mit einem Druckkoftenaufwand bon
19,30 angeschafft.
Am 1. Dezember wurde die Geschäftsstelle in den 1. Stock des Anwesens Theresien.
straße Nr. 16 verlegt und erhielt die amtliche Bezeichnung „Geschäftsstelle der städtischen
Säuglingsfürsorger. Dort stehen nunmehr 6 Räume zur Verfügung.
Eine Schwester, die sich als untauglich für ihren Beruf erwies, wurde am 14. Juli
aus den städtischen Diensten entlassen. Für sie wurde am folgenden Tage Emilie Zadow
als Schwester eingestellt. Schwester Regina Schmeider schied am 31. August aus dem
städtischen Dienst; an ihre Stelle trat die Pflegerin Barbara Reif.
Pflegerinnen waren, wie im Vorjahre. 2 tätia, freiwillige Helferinnen im Ehrenamte
durchschnittlich 25.
Mit Verfügung vom 21. Dezember wurde den sämtlichen biesigen Hebammen ein
Rundschreiben zugeleitet, in welchem sie aufgefordert wurden, nach Kräften zur Verbesserung
der Stillverhältnisse beizutragen und die Mütter immer von neuem auf die Notwendigkeit
des Stillens hinzuweisen und sie mit allen Mitteln dazu anzuhalten.
Den 7 Beratungsstellen wurden im Jahre 1916 insgesamt 3199 Säuglinge neu zu—
geführt. Diese Zahl, auf die Gesamtzahl der in Nürnberg 1916 lebend geborenen Kinder
bezogen, ergibt einen Prozentsatz von 72. Während nun von den den Beratungsstellen neu—
zugeführten Säuglingen 186 oder 5,81 starben, trafen in Nürnberg überhaupt auf 4442
Lebendgeborene (diese entsprechen den Neuzugängen bei den Beratungsstellen) insgesamt 642
Säuglingssterbefälle, d. s. 1445 00.
Die gegen den Voranschlag durch die Verabreichung von Stillunterstützungen, Still—
prämien und Milch entstandenen Mehrkosten wurden aach im Berichtsiahr wieder aus