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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
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loser Personen, insbesondere von Frauen, in der hohe Löhne zahlenden Kriegsindustrie. Unter
diesen Umständen sanken die Ausgaben der öffentlichen Armenpflege trotz der zunehmenden
Verteuerung aller Bedürfnisse auch im Berichtsjahre.
B. Einzelnes.
Organisation. Die Stadt Nürnberg ist zur Zeit noch in 60 Armenbezirke eingeteilt,
denen je ein Bezirkspflegeausschuß vorsteht. Letzterer setzt sich aus einem Mitglied des Armen—
rates als Vorsitzenden und durchschnittlich vier Armenpflegern und einer Helferin zusammen.
Von den Armenbezirken sind 3 bis 4 zu einem Armenarztbezirk — im ganzen 18 —
vereinigt. Zur Leistung der erforderlichen Krankenhilfe sind 18 Armenärzte bestimmt.
Die schon früher errichteten 10 besonderen Ausschüsse — Verwaltungsausschuß,
Ausschuß für auswärtige Arme, für Armenbeschäftigung, für Beschaffung von Kleidern und
Heizmaterial, für Armenwohnungen, für Stiftungsausrichtung, für Rechnungsprüfung, für
Nahrungsmittel, Prüfungsausschuß, für unentgeltliche Geburtshilfe — bestehen noch fort. Die
Besetzung derselben — Mitglieder des Armenrates — wurde ergänzt durch die neugewählten
Frauen und die Vertreter der in der Gemeinde bestehenden Einrichtungen der privaten
Wobhlüktätigkeit.
Armenrat. Nach der am 30. Mai erfolgten Neuwahl setzte sich der Armenrat aus
folgenden ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen: 10 Mitglieder laut Gesetz, 4 Ab—
geordnete des Magistrats und des Gemeindekollegiums, 67 gewählte Mitglieder (60 Männer
und 7 Frauen) und 4 gewählte Vertreter der in der Gemeinde bestehenden Einrichtungen
der privaten Wohltätigkeit; zusammen 85 Mitglieder. Außerdem waren am Schluß des
Jahres ehrenamtlich 250 Pfleger und 42 Helferinnen tätig.
Berufliche Beamte waren Ende 1916 beim Armenamt beschäftigt: 20 männliche
ständige, 9 Aushilfsbeamte und 4 weibliche Aushilfskräfte; zusammen 33 Personen. 11 ständige
Beamte leisteten Heeresdienst.
Außer 18 Armenärzten sind noch 22 Personen im Haupt- oder Nebenberufe gegen
Bezahlung angestellt, darunter 1 Betriebsleiter für den Feldbau, 1 Schweizer für die Milch—
wirtschaft, I Haus- nud Werkmeister für die Beschäftigungsanstalt, 1 Kindergärtnerin für die
Kinderfürsorgestelle im Armenhaus am Hallertor, 6 Hausmeister für das Amtsgebäude und
für die Armenwohnungen, 1 Speisemeisterin und sonstiges Hilfspersonal für die Armenküche,
Essenabgabestellen und für den landwirtschaftlichen Betrieb. Der völlige Ausbau der Organisation,
wie ihn die neuen Gesetze erfordern, kann erst nach dem Kriege erfolgen.
Geschäftsgang. Der Armenrat erledigte in 26 (26) Plenarsitzungen 11599 (14895)
Gegenstände. Unter den behandelten Sachen waren 2020 (1645) Zeugnisse zur Erlangung
des Armenrechts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; davon wurden 2007 (1642) genehmigt
und 13 (83) abschlägig beschieden.
Diese Zeugnisse sind gemäß Bekanntmachung der Kgl. Staatsministerien der Justiz
und des Innern vom 5. Juli 1879 auf Grund sorgfältiger und gewissenhafter Erhebungen
der persönlichen Familien--Vermögens-, Einkommens und Erwerbsverhältnisse des Gesuch—
stellers vom Armenrat der Aufenthaltsgemeinde auszufertigen und in seinen Sitzungen
festzustellen.
Das Geschäftstagebuch wies 30497 (33085) Nummern auf. Ferner lagen armen—
rechtliche Ersatzansprüche vor, welche der Stadtmagistrat als Distriktsverwaltungsbehörde zu
entscheiden hatte.
Vom Armenrate wurden 27 Anträge nach Artikel 11 des Armengesetzes gestellt, von
denen 13 endgültig erledigt wurden. Anträge nach Artikel 12 des gleichen Gesetzes liefen 3
ein, die abgeschlossen wurden.
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