Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

Baupolizei 
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Gebührenordnungen belehren die Ausführungen in den Verwaltungsberichten 1898,99 S. 288 ff. 
1902 S. 245. 1903 S. 215., 1905 S. 236, 1911 S. 193, 1912 S. 226 und 1913/14 S. 259 ff. 
Saalaufsicht. Die Saaglaufsicht ist nach Maßgabe der im Jahre 1904 getroffenen 
Einteilung (siehe Verwaltungsbericht 1904 S. 299) von 13 Beamten ausgeübt worden. 
Gegensdie Vorjahre hat sich die Zahl der Kontrollen gemindert; denn während der Kriegszeit sind 
einerseits die Vergnügungen gewöhnlicher Art ganz eingestellt worden, andererseits wurden 
mehrere Säle entweder als Reservelazarette oder zur Unterbringung von Truppenteilen benützt. 
Kontrolliert wurde das Apollotheater, das Intime Theater, Speyers Wintergarten, 
und 409 (42) größere Säle, Varietés, Singspielhallen und Lichtspieltheater. Die Gesamtzahl 
der vorgenommenen Kontrollen betrug 3899 (3325). Davon betrafen das Apollotheater 
448 (420), das Intime Theater 343 (312), Speyers Wintergarten 365 (303) und die übrigen 
Säle, Varietés, Singspielhallen und Lichtspieltheater 2743 (2 290). In 14 (8) Fällen ist gegen 
die Theater- oder Saalbesitzer Strafanzeige erstattet und in 56 (58) Fällen eine Verwarnung 
erteilt worden, weil den Anordnungen nicht oder nur teilweise nachgekommen war; im übrigen 
haben die Kontrollen keinen Anlaß zu nennenswerten Beanstandungen gegeben. 
Feuerbeschau. Bis zum Ausbruch des Krieges wurde alljährlich die regelmäßige 
Nachschau in den Gebäuden, wo feuergefährliche Stoffe lagerten, und die Feuerbeschau in den 
übrigen Gebäuden von drei beauftragten technischen Beamten ausgeführt. Mit Kriegsbeginn 
mußte aber ein Beamter zum Heere einrücken; so konnte die Feuerbeschau von den zwei übrigen 
Beamten nur in beschränktem Maße weiter ausgeübt werden. Die Nachschau über Lagerung 
von Sprengstoffen und Feuerwerkskörpern wurde bei 8 (4) Büchsenmachern und 10 (65) Kauf— 
leuten vorgenommen. Von weiteren Kontrollen dieser Art konnte man absehen, nachdem der 
Verkauf solcher Artikel auf Grund der Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkom— 
mandos des III. bäyerischen Armeekorps vom 24. Dezember 1915 allgemein, verboten wurde. 
Kaminkehrerwesen. UÜber die Neueinteilung der Kaminkehrbezirke siehe Verwaltungs— 
bericht 1915 S. 140.
	        
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