Schulen
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1915 1914
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9
a
—
Auf die Verwaltung. —
Persönliche Ausgaben . . —
Sachliche Ausgaben und zwar:
Lehrgegenstände zum Unterricht
Ankauf von Arbeitsstoffen usw.
Druckkosten und Buchbinderlöhne
Veröffentlichungskosten .
Reinigung und Beheizung.
Beleuchtung.. —
Innere Einrichtung und Gerätschaften
Mietzinsen. ..
Schulfeierlichkeiten
Sonstiges.
Kochunterricht
Bauausgaben
Schulzahnklinik
Schulgärten
Sonstige Ausgaben
Ausgaben.
57817 56 103 A
4042699 4159109,
59 264
9000
1054
25
411209
8087
40 869
070664
21
200
2664
40978
15 501
6285
17 649
zusammen 5783 986
Reiner Aufwand 4923219
Gegen das Vorjiahr weniger 242897
73 901 .
8016,
656,
365 394 ,
7832,
73 308 ,
1020183,
1947,
225,
3873,
67323,
16637,
6255,
21900,
5882 662
53166 116 4
—F
3. Städtische Fortbildungs-, Fach- und Mittelschulen.
Berufsfortbildungsschule für Knaben. Mit Beginn des Schuljahres 1914,15
trat die auf Grund der Kgl. Verordnung vom 22. Dezember 1913 über die Berufsfort—
bildungsschulen und des 8 120 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich gemäß den
Beschlüssen der städtischen Kollegien vom 22. Mai, 4. und 12. Juni 1914 mit Regierungs—
genehmigung erlassene Schulordnung für die Knaben-Berufsfortbildungasschule in Kraft.
Siehe hierzu Verwaltungsbericht 1913,14 S. 493 ff.
Die Beaufsichtigung der Berufsfortbildungsschule für Knaben behielt sich die Kgl.
Regierung selbst vor. Doch wurde die Abhaltung der Entlassungasprüfungen bis auf weiteres
den Direktionen dieser Schule übertragen.
Die Überwachung des Unterrichts an den im Schuljahr 1911/,12 eingerichteten Fort—
bildungskursen für taubstumme Lehrlinge, die im Gebäude der Kreistaubstummenanstalt
abgehalten werden, wurde dem Inspektor der Kreistaubstummenanstalt Zimmerer, der sich
zur unentgeltlichen Übernahme dieser Kursleitung bereiterklärt hatte, zugewiesen. Er hat
nach Regierungsentschließuna vom 9. Mai 1913 auch die Entlassungsprüfungen dieser Kurse
vorzunehmen.
Über die Verteilung der Berufe auf die drei Direktionen siebe Verwaltungsbericht
1913/14 S. 497 f.
Zum weiteren Ausbau des gewerblichen Unterrichtswesens durch Übernahme der
Fachschulkurse der beteiligten gewerblichen Verbände stellten die städtischen Kollegien im
Jahre 1914 die im Verwaltungsbericht 1913,14 S. 499 abgedruckten Grundsätze für die
Angliederung von Fachschulen an die Knabeufortbildungsschule auf.