Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

Schulen 
309 
1915 1914 
derg 
9 
a 
— 
Auf die Verwaltung. — 
Persönliche Ausgaben . . — 
Sachliche Ausgaben und zwar: 
Lehrgegenstände zum Unterricht 
Ankauf von Arbeitsstoffen usw. 
Druckkosten und Buchbinderlöhne 
Veröffentlichungskosten . 
Reinigung und Beheizung. 
Beleuchtung.. — 
Innere Einrichtung und Gerätschaften 
Mietzinsen. .. 
Schulfeierlichkeiten 
Sonstiges. 
Kochunterricht 
Bauausgaben 
Schulzahnklinik 
Schulgärten 
Sonstige Ausgaben 
Ausgaben. 
57817 56 103 A 
4042699 4159109, 
59 264 
9000 
1054 
25 
411209 
8087 
40 869 
070664 
21 
200 
2664 
40978 
15 501 
6285 
17 649 
zusammen 5783 986 
Reiner Aufwand 4923219 
Gegen das Vorjiahr weniger 242897 
73 901 . 
8016, 
656, 
365 394 , 
7832, 
73 308 , 
1020183, 
1947, 
225, 
3873, 
67323, 
16637, 
6255, 
21900, 
5882 662 
53166 116 4 
—F 
3. Städtische Fortbildungs-, Fach- und Mittelschulen. 
Berufsfortbildungsschule für Knaben. Mit Beginn des Schuljahres 1914,15 
trat die auf Grund der Kgl. Verordnung vom 22. Dezember 1913 über die Berufsfort— 
bildungsschulen und des 8 120 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich gemäß den 
Beschlüssen der städtischen Kollegien vom 22. Mai, 4. und 12. Juni 1914 mit Regierungs— 
genehmigung erlassene Schulordnung für die Knaben-Berufsfortbildungasschule in Kraft. 
Siehe hierzu Verwaltungsbericht 1913,14 S. 493 ff. 
Die Beaufsichtigung der Berufsfortbildungsschule für Knaben behielt sich die Kgl. 
Regierung selbst vor. Doch wurde die Abhaltung der Entlassungasprüfungen bis auf weiteres 
den Direktionen dieser Schule übertragen. 
Die Überwachung des Unterrichts an den im Schuljahr 1911/,12 eingerichteten Fort— 
bildungskursen für taubstumme Lehrlinge, die im Gebäude der Kreistaubstummenanstalt 
abgehalten werden, wurde dem Inspektor der Kreistaubstummenanstalt Zimmerer, der sich 
zur unentgeltlichen Übernahme dieser Kursleitung bereiterklärt hatte, zugewiesen. Er hat 
nach Regierungsentschließuna vom 9. Mai 1913 auch die Entlassungsprüfungen dieser Kurse 
vorzunehmen. 
Über die Verteilung der Berufe auf die drei Direktionen siebe Verwaltungsbericht 
1913/14 S. 497 f. 
Zum weiteren Ausbau des gewerblichen Unterrichtswesens durch Übernahme der 
Fachschulkurse der beteiligten gewerblichen Verbände stellten die städtischen Kollegien im 
Jahre 1914 die im Verwaltungsbericht 1913,14 S. 499 abgedruckten Grundsätze für die 
Angliederung von Fachschulen an die Knabeufortbildungsschule auf.
	        
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