Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

Schulen 
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hauptschule und an der Fortbildungsschule über das Pflichtstundenmaß hinaus zu leisten sind, 
unentgeltlich zu übernehmen. Hierauf setzte die Kgl. Lokalschulkommission das Pflicht— 
stundenmaß, um eine möglichst gleichmäßige Belastung des Lehrpersonals herbeizuführen, zu— 
nächst auf 30 Stunden für alle Lehrkräfte fest. Wohl belastete diese Anordnung das gesamte 
Lehrpersonal mit gleichem Pflichtstundenmaß; da aber das Pflichtstundenmaß bisher für die 
Lehrer der J. Klassen 26 Stunden, der II.-IV. Klassen 28 Stunden, der V. Klassen und der 
Hilfsklassen 27 Stunden, der VI. und VII. Klassen 26 Stunden und der VIII. Klassen 22 Stunden 
betrug, so war die Mehrbelastung — 4, 2, 3, 4 und 8 Stunden — also sehr verschieden, je 
nach der Klasse, in welcher unterrichtet wurde. Ein gleiches Pflichtstundenmaß läßt auch 
gänzlich außer Betracht, daß die Korrekturen in den oberen Klassen von weit größerem Umfang 
sind als in den mittleren und unteren, und daß auch der Unterricht in den VII. und VIII. Klassen 
eingehendere Vorbereitung verlangt. Besonders große Anforderungen wurden deshalb an 
jene Lehrkräfte gestellt, welche den Unterricht in 2 Klassen Vl und VII oder VII und VIll zu 
übernehmen hatten. Aus diesen Erwägungen wurde für die Berechnung des Nebenunterrichts 
vom 1. Januar 1915 bis zum Schlusse des Schuljahres das satzungsgemäße Pflichtstunden— 
maß, zuzüglich von zwei weiteren Stunden, zu Grunde gelegt, also 28 Stunden gegen 26 in 
den J. Klassen, 30 gegen 28 in den II.-IV. 29 gegen 27 in den V. Klassen und Hilfsklassen, 
28 gegen 26 in den VI. und VII. und 24 gegen 22 Stunden in den VIII. Klassen. 
Seit Beginn des Schuljahres 1915/16 erfolgte die Berechnung und Vergütung des 
Nebenunterrichts wieder nach den in der Satzung über die Rechte und Pflichten der Lehr— 
kräfte enthaltenen Bestimmungen. 
2. Volkshauptschule. 
Schulbetrieb. Die Klassen Iÿ VI der Volkshauptschule wurden im Schuljahr 1915/ 16 
im Abteilungsunterricht mit etwa halber Wochenstundenzahl weiter geführt; die VII. und VIII. 
nahmen den Unterricht, soweit es die verfügbaren Räume und die Verteilung des Neben— 
unterrichts zuließen, vollständig auf; bei Verminderung der Zahl der verfügbaren Lehrkräfte 
durch Einberufungen zum Heeresdienst, Beurlaubungen usw. wurde Abteilungsimterricht auch 
in den VII. und VIII., (zuerst in den Mädchen- dann in den gemischten, zulekt in den 
Knaben-RKlassen durchgeführt. 
Für die Klassen mit Abteilungsunterricht ergaben sich folgende Stundenpläne. 
Schuliahr 
Lehrgegenstand 
Religionsunterricht. 
Anschauungsunterricht 
mit Heimatkunden. 
Erdkunde u. Geschichte 
Naturgeschichte und 
Naturlehre. .. 
Deutsche Sprache. 
Rechnen. . 
Schönschreiben 
Siugen. — 
Choralgesange. 
zusammen 
.-III. 
Slaossoe 
Stunden 
4 
V.IVI. vil. 
Klasse Klasse 
Simultanschulen 
Stunden (Siindor 
3 
3 
1 
3 
14 
IV.-VII. 
Klasse 
Konfessionsschulen 
— 
Don 
3 
7 
VIII. 
Klasse 
Knaben Mädchen 
Stunden Stunden 
3 
3 
3 
3 
112 12
	        
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