Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 
Es wurden unterstützt 2287 (1588) Personen mit 2808 (2891) Ztr. Neujahrskohlen 
aus dem Erlös für abgegebene Enthebungskarten von Neujahrsglückwünschen zu 4250 (4298) M, 
2871 (3045) Personen mit 28944 (29 145) Ztr. Kohlen; zusammen 5158 (4638) Personen. 
Die Beerdigung Armer erfolgte nach Maßgabe des durch den Stadtmagistrat 
bestimmten Satzes. Um diese Beerdigungen würdiger zu gestalten, wurden im Jahre 1913 
zwei Bahrtücher, je eines für den West- und den Südfriedhof, beschafft. Auch wird seit 
April 1913 in jedem Fall ein Kopfkissen und ein Sargtuch gewährt; zur Vervollständigung 
wurde von 1915 an auch das Grabgeläute genehmigt. 
Zur Frage der Feuerbestattung hat der Armenpflegschaftsrat am 15. Oktober 1913 
Stellung genommen. Es wurde beschlossen, wenn eine Verbrennung rechtsgültig angeordnet 
ist, den Kosten jenen Betrag zuzuschießen, der bei der Beerdigung Armer zu bezahlen wäre. 
Von dem gesetzlichen Recht, Stolgebühren nicht zu bezahlen, macht die Armenpflege 
Nürnberg Gebrauch. 
Die Kosten betrugen in der Regel für Erwachsene 45 M6, für Kinder unter 5 Jahren 
18 MA, — in beiden Fällen einschließlich des Sarges; für Kinder von 5 bis 14 Jahren 
25 MA, ausschließlich des Sarges, welcher je nach Größe auf 3 bis 6 M zu stehen kommt. 
Wenn Familienangehörige verstorbener Armer über die für Armenbegrübnisse fest— 
gesetzten Formen hinauszugehen wünschten, so war dies nur gestattet, falls sie die gesamten 
Kosten des Begräbnisses übernahmen und im voraus an die Leichenfrau bezahlten. 
An Beerdigungskosten wurden bezahlt oder vorgeschossen: 
1915 1914 
für 253 371 hier beheimatete Armen. 
185 325 auswärts 4 
1915 1914 
6296 7470 4 
3558 5346, 
9854 12816 40 
49 
zusammen .. 
An Leichenkassenbeiträgen) wurden für Arme, die diese Beiträge nicht 
mehr zahlen konnten, verausgabt 
Sonstige Ausgaben 
.. 1414 1545 
186 — 2 
Gesamte Ausgaben . . 11454 14361 4 
Gegenüberstehende Einnahmen: 
An Leistungen der Leichenkassen!) (Sterbegeldern) wurden vereinnahmt 2662 4607 4 
Die Ersatzleistungen von hier beheimateten Personen betrugen. . . 1412 1080, 
Gesamte Einnahmen .. 4074 5687 M 
Reinaufwand. 7380 8674 M 
Von dem Aufwand für auswärts beheimatete Arme zu 3558 (5346) M waren bis 
zum Rechnungsabschlusse 3446 (5089) A ersetzt. 
Obsorge für arme Kinder. Eine weitere Aufgabe der Armenpflege beruht auf 
der Verpflichtung, armen Kindern die erforderliche Erziehung und Ausbildung zu verschaffen. 
Wenn unterhaltspflichtige Angehörige nicht mehr am Leben oder unbekaunten Aufenthaltes 
sind oder wenn sie sich ihrer Unterhaltungspflicht entziehen, muß die Armenpflege die volle 
Fürsorge für solche Kinder übernehmen, die dann zum Teil bei ordentlichen Familien, zum 
Teil in Anstalten untergebracht werden. 
In anderen Fällen ist die Fürsorge für arme Kinder beschränkter; es werden je nach 
Lage des Falles Naturalien, wie Brot, Kleidungsstücke usw. abgegeben oder zur Beschaffung 
der nötigsten Kleidung Beiträge in Geld bewilligt. In allen Fällen wird für Handwerks— 
lehrlinge das Lehrgeld bezahlt. 
1) Es handelt sich um Leichenkassenscheine, welche von Unterstützungsempfängern freiwillig an den 
Armenpflegschaftsrat abgetreten werden, um aus dem anfallenden Sterbegeld teilweisen Ersatz des Unterstützungs— 
auftwandes zu bieten.
	        
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