Gemeindevertretung und Verwaltung
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4. Für welche Wochentage ist die ungeteilte Arbeitszeit eingeführt?
5. Wie lange währt die ungeteilte Arbeitszeit?
6. Ist eine Pause vorgesehen? Welche?
7. Wie ist die geteilte Arbeitszeit geregelt?
8. Welche Amtsstellen haben neben der ungeteilten Arbeitszeit noch Jourdienst
eingerichtet?
9. Wie ist dieser Jourdienst geregelt?
10. Welche Erfahrungen hat man mit der ungeteilten Arbeitszeit gemacht? Seit
wann ist sie eingeführt?
11. Schweben wegen der Einführung der ungeteilten Arbeitszeit Verhandlungen?
12. Wie ist die Schulzeit eingerichtet?
a) in Volksschulen.
b) in höheren Lehranstalten.
Die Ergebnisse dieser Enquete wurden von dem Direktor des Amtes in einer Beilage
zu den Statistischen Monatsberichten der Stadt, März 1912, veröffentlicht.
Von den 88 Orten hatten 50 die ungeteilte Arbeitszeit für alle oder einzelne
Wochentage eingeführt; die restlichen 48 Städte hatten bis dahin an der geteilten Arbeits—
zeit festgehalten. Von den 50 Städten mit ungeteilter Arbeitszeit haben 15 — 300/0 diese
an allen Tagen, während in den übrigbleibenden 35 Städten — 700/0 dies nur Mittwochs
oder Sonnabends der Fall war.
Über die Erfahrungen, die die Städte mit der ungeteilten Arbeitszeit gemacht haben,
iußerten sich 33 Städte und zwar in einem durchaus günstigen Sinne. Die ungeteilte
Arbeitszeit ist in den größeren Orten verhältnismäßig häufiger zu finden als in den kleineren,
mmerhin haben von den 51 vorhandenen Städten mit 50000 bis 100000 Einwohnern
19 — 370/0 die ungeteilte Arbeitszeit, wenn es sich auch bei 15 unter ihnen nur um die
ingeteilte Arbeitszeit an einem Tage in der Woche handelt. Weiteres siehe „Die ungeteilte
Arbeitszeit in den Verwaltungen deutscher Städte mit 50000 und mehr Einwohnern“, Beilage
zu den Statistischen Monatsberichten der Stadt Nürnberg, März 1912.
Die Ergebnisse dieser Erhebung dienten bei den Beratungen über die Frage der
Finführung der ungeteilten Arbeitszeit im hiesigen Magistrat als willkommenes Material.
Von außerhalb wurde und wird heute noch das Schriftchen viel verlangt.
Eine weitere Rundfrage, die vom Statistischen Amte ausging, pflog Erhebungen
über Personalstand, Ausgaben, technische Hilfsmittel und Raumverhältnisse
der städtischen Statistischen Amter.
Die Mehrzahl der Amter (20) hatte hauptamtlich eine wissenschaftliche Arbeitskraft,
der die Leitung des Amtes obliegt und der daneben ein mehr oder weniger großes Bureau—
personal zur Erledigung der Geschäfte zur Seite steht. 17 Amter hatten 2 oder mehr, bis
zu 6 wissenschaftliche Arbeitskräfte. (Breslau 5, Berlin und Halle a. S. je 6).
Die Zahl der Bureaukräfte ist sehr verschieden, sie steigt bis zu 484 (Berlin).
19 Amter beschäftigen O—5 Bureauangestellte, 14 6-210, 5 11-515 und 3 16-265.
An Personalkosten geben die Amter, wie das ja bei der so außerordentlich ver—
schiedenen Besetzung nicht zu verwundern ist, sehr verschieden hohe Summen aus:
bis 5000 C... 1 Amt 30-35 000 ä 1 Amt
5-10000, 4 Amter 35— 40 000, 5 Amter
10- 15 000 , 50 - 60 000, 1 Amt
I5-20000 , 70 - 80 000 ,
20- 25 000, über 100000, w
25 - 30 000,
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