Inhaltsverzeichnis: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

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Schulen 
Zu den ersten Klassen wurden für das Schuljahr 1912,/13 (1911/ 12) am J. und 2. Juli 
1912 und nachträglich am 31. August 1912 angemeldet 8519) (8082)) Kinder zu den prote— 
stantischen, 11619 (10932)) zu den katholischen und 59599) (59712) zu den Simultan— 
schulen. Mithin besuchten bei Beginn des Schuljahres 79719) (78722) Kinder die ersten 
Klassen, das sind gegen das Vorjahr 99 mehr. Repetenten waren es 465 (6370). 
Die Zahl der ersten Klassen wurde um 14, von 136 auf 150 erhöht. 1 (63) weitere 
erste Klasse ist mit einer zweiten Klasse verbunden. 
Näheres siehe im tabellarischen Anhang zum Abschnitt „Schulen“. 
Entlassungen aus der Werktagsschule. Die Entlassung findet nach erfolgreichem 
Bestehen der Schlußprüfung nach 8Sjährigem Schulbesuche für Knaben und nach 7 jährigem 
Schulbesuche für Mädchen am Schlusse des Schuljahres (14. Juli) statt. 
Es wurden entlassen aus den Klassen: 
1912 1911 1912 19811 1912 1911 
lv 24 Knaben 10 7 Mädchen, zusammen 12 11 Kinder 
V 13 81 F 103 65 F 116 146, 
VI 100 299 F 330 351 F 430 650 , 
VII 520 202981)9, 2465 21078) 3005 4136 
VIII 1899 595 F 485 330 2384 925 , 
Hilfsklassen 23 28 J 28 27 F J 51 55 , 
im ganzen 2557 3036 Knaben 3441 2887 Mädchen, zusammen 5998 59283 Kinder 
99 
Klassen für das achte Schuljahr. Bezüglich der Einführung des achten Schul— 
jahres mit freiwilligem Besuch wird auf den Verwaltungsbericht 1896 S. 615ff. verwiesen. 
Dort sind auch die Satzungen und der Lehrplan abgedruckt. Nähere Bestimmungen hierüber 
siehe auch im Verwaltungsbericht 1903 S. 566ff. 
Nach der Kgl. Allerhöchsten Verordnung vom 20. Juni 1907 sind Schüler und 
Schülerinnen, welche die 8. Klasse regelmäßig und vollständig besucht haben, bis auf weiteres 
aur zu einjährigem Besuche der Fortbildungsschule verpflichtet. 
Mit Beginn des Schuljahres 1912,13 wurde das 8. Schuljahr für Knaben als Pflicht— 
schuljahr eingeführt. Demgemäß ist auch die allgemeine Werktagsschulpflicht für Knaben um 
1 Jahr zu verlängern. 
In der Sitzung der Gesamtschulkommission vom 18. März 1912 wurde unter Hinweis 
auf die Ausführungsbestimmungen zur Schulpflichtverordnung auf Antrag des Berichters 
beschlossen, daß die verlängerte Schulpflicht auch auf solche Knaben auszudehnen ist, welche 
von auswärts nach Nürnberg überwiesen werden. Diese Maßnahme erschien besonders da— 
durch veranlaßt, daß andernfalls für die hiesigen Schüler eine Schädigung in der Erlangung 
von Lehrstellen entstehen würde. Es würden nämlich die von auswärts zuziehenden Schüler 
vor den Kindern der hiesigen Stadt in den Besitz guter Lehrstellen gelangen. 
Für das Berichtsjahr wurde bestimmt, daß alle noch vor dem J. September von aus— 
wärts zuziehenden Schüler, welche am 1. Mai aus der Werktagsschule entlassen wurden, von 
dieser Bestimmung nicht berührt werden, wohl aber alle Schüler, welche nach dem 1. Sep— 
tember zuziehen. 
Einschließlich Repetenten. 
) Vorjahrszahl berichtigt. 
9) Hier sind die Schüler und Schülerinnen der VIII. Klassen schon im Vorjahr als aus der Vorklasse 
entlassen mitgezählt.
	        
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