Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
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1Pfd.
Großvieh-⸗ *
fleisch
n pfd.
Schweine⸗
fleisch
—
Eu pfd.“
Kalb—
fleisch
Vortrag
25
Bemerkungen
o
Durchschnittlicher Ankaufspreis.
Durchschnittlicher Ankaufspreis ohne
Spesen, ermäßigt durch den Erlös
seitens der Firma nicht angerech-
neter Eingeweide. *
Auslandsfracht.
Inlandsfracht, ermäßigt..—
Innoertache unennn311
Fleischbeschaugebühr...—
Selbstkostenpreis bis zur Fleisch—
abgab...
Da für die
Eingeweide der—
elbe Zoll wie für
57,66 das reine Fleisch zu!
0,20 entrichten ist, die Ein—
102 nahmen für die Ein—⸗
geweide aber nied—
00 — riger sind als die für
30 1052 das reine Fleisch,
he sig — d
13 Z2 für das letztere durch⸗
80 ue öα— 8 , schnittl. um 1,7 bei
durch die Stadt Großvieh und 034
ausgepfundet Ibei den Schweinen.
Durchschnittlicher Ladenfleischpreis für die Mesgger.
Selbstkostenpreis der Stadt
(wie oben) .. .—.
Hierzu
a) Verlust durch Eintrocknen auf
d. Transp. mit 0,630/0 bei Groß—
vieh und 1,230/0 bei Schweinen
d) Verlust durch Eintrocknen im
Kühlraum mit 190.....
—A
UÜberlassungspreis an die
Metzger ::::... I
Hierzu
Gutgewicht (1Pfd., sowie 3 und teilw.
56) mit rund 3,10/0 aus 69,22 9 2,15 — 228 —
gewährter Aufschlag. 10,000 12,151 10,00 12328.,
Durchschnittl.Ladenfleischpreisl 88,80 26,801 88,70 27,04)1 —
Unterschied
zwischen An-⸗
und Verkaufs—
preis
a) der Metzger
Großvieh-Schweine—
fleisch fleisch
2,43 2,94
14245 1228
—ESe. 1458 Ge. 152
Durchschnittlicher Ladenfleischpreis für die städt. Verkaufsstellen.
Selbstkostenpreis der Stadt 1b) der städtischen
g⸗ oben)... — Verkaufsstellen
erzu
Großvieh⸗-Schweine—
wie obenn... fleisch fleisch
—5833 55——614 3.08 354
Y einschl. Miete
Uberlassungspreis an die Ver—
kaufsstellen:;.... . ..1
Hierzu
Gutgewicht mit 60/0 aus 69,22 8.. 415 — 4,41 —
gewährte Vergütung (Aufschlag). .. 00 8,15 4,00 841
Durchschnittl. Ladenfleischpreis“ 8040 283401 85,48 28,77—7 —
8151 3841
— Se. 1.18 Se. 11,95)
Im Dezember 1912 wurde das städtische Fleisch an die Metzger freihändig und teilweise
sogar unter dem Selbstkostenpreis abgegeben. Hierbei wurde die Bedingung gemacht, daß der
Tadenpreis für Kuh-, Rind- und Schweinefleisch 90 f und der Ladenpreis für Ochsenfleisch
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