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mehrere Menschen zu Schaden kamen, und forderte die Juden heraus,
Gelehrte ihres Volkes zu stellen, um mit ihnen zu disputieren. Es kam
auch zu diesem Behufe der „gelehrteste Meister von allen Juden“, Isaak
von Prag, nach Nürnberg, bereit, mit dem Mönch es aufzunehmen.
Zu dem Redeturnier zwischen Mönch und Rabbi scheint es aber nicht
Jekommen zu sein, denn das Ratsmanual von Nürnberg vermeldet, daß
die judischheit sich nicht aufs disputieren einlassen gewolt, sodaß
also nicht an dem bruder, sondern an der judischheit die schuld liege.“
Während der langen Regierungszeit Kaiser Friedrich III. war
den Juden der Aufenthalt in Nürnberg noch vergönnt. Man sagt
diesem Habsburger ein gewisses Wohlwollen gegen die Judenschaft
nach; es sind aber Nachrichten genug vorhanden, welche klärlich dar—
hun, daß er, um sich aus seinen Schulden zu retten, die Juden mit
Auferlegung von Extrasteuern durchaus nicht verschont hat. Übrigens
gebot ihm der eigene Vorteil, daß die Leistungsfähigkeit der Juden
für ihn nicht verloren ging. Er wird deshalb auch aus diesem Grunde
die Schritte des Nürnberger Rats beim Papst in Sachen der Nürn—
berger Judenschaft unterstützt haben. Auf Anregung des Kardinals
Nikolaus hatte nämlich die Synode zu Bamberg i. J. 1451 beschlossen,
daß alle Juden in der Diözese Bamberg, zu welcher Nürnberg gehörte,
fortan keinen Wucher mehr treiben, sondern arbeiten und zum Unter⸗
chiede von den Christen gelbe Abzeichen tragen sollen. — Der Rat
hon Nürnberg gebot sofort den Juden diese Abzeichen zu tragen und
verbot auch, wohl zum Schein, den Wucher, ließ aber gleichzeitig
durch Nikolaus Muffel, welcher als Gesandter der Reichsstadt und
als Überbringer der Reichsinsignien den König Friedrich III. zur
Kaiserkrönung nach Rom geleitete, den Papst dringlich um Rücknahme
jenes Wucherverbots angehen. In dem von Muffel an den Papst
ibergebenen Schreiben des Rats wurde besonders betont, wenn die
Aufhebung des Synodalbeschlusses nicht erfolge, das Laster des
Wuchers, das man bisher nur bei den Juden getroffen, dann auch
unter dem christlichen Volk einreißen werde. Maßgebend für den
Rat war wohl die Erwägung, daß bei dem Mangel aller anderweitigen
Kreditanstalten für die Handels- und Gewerbeleute Nürnbergs jene
von der Geistlichkeit ausgegangene Maßregel äußerst schädlich wirken
müsse. Der Papst willfahrte denn auch dem Gesuch und der „Wucher“
wurde auch ferner den Juden, aber nur für eine bestimmte Reihe
von Jahren erlaubt. Noch i. J. 1470 verlängerte Kaiser Friedrich III.
das Privilegium auf weitere sechs Jahre. Unter den von ihm für
diese Vergünstigung aufgeführten Gründen kommt auch jener Umstand
wieder zum Vorschein, den schon Kaiser Friedrich II. in dem großen
Privileg von 1219 berührte, nämlich daß die Stadt auf einem dürren.