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Bischofs beschloss der Konvent, zur Herbeiführung des
Vergleichs Zwanziger nach Bamberg‘ zu senden.
Die geistlichen Stände trennten sich von der Mehrheit,
Sie gingen von der unrichtigen Ansicht aus, dass bei Ver-
gebung des höchsten Amtes im Kreise der Grundsatz be-
stimmend gewesen sei, dasselbe einem geistlichen Stande
zu übertragen; das Direktorium gebühre daher, meinten
sie, einem solchen in jedem Falle. Unter den drei geist-
lichen Bewerbern stand Würzburg obenan. Dem Titel
eines Herzogs in Franken entnahm der Bischof seinen An-
spruch. 1751 waren aus diesem Anlass schwere Zwistigkeiten
ausgebrochen, Als Würzburg damals den Vorrang vor Branden-
burg forderte, wurde dessen Bevollmächtigter abberufen;
unter den Kreisgesandten kam es zu einer Spaltung, sodass
sich der Konvent auflöste.? Immerhin hatte der Bischof schon
mehrmals, wenn auch unter brandenburgischem Wider-
spruch, Bamberg im Direktorium ersetzt.* Er hatte unter
jien Rivalen Preussens am meisten zu verlieren; er ging
deshalb auch am weitesten vor. In einer Erklärung, welche
er in das Kreisprotokoll eintragen liess,* wahrt er sich und
dem geistlichen Stande alle Rechte, beansprucht für sich im
Falle der Verhinderung Bambergs die Vertretung im Di-
rektorium und drückt die Erwartung aus, dass der König
in dem Vertrage mit Bamberg‘ nichts als den Titel habe
arlangen wollen. Gleichwohl bestritten die drei Stände
den Vertretern Friedrich Wilhelms auch jetzt noch den
Titel.,5 Ganz '©ohne Bedeutung‘ war auch für die Reichs-
1, Bericht von Soden u. Schmid d. d, Nürnberg 15, Febr. 1795;
R. XI, 7.
2. S. die Abhandlung Sodens über das Direktorium vom
18. März 1792.
3. Bericht Sodens d,.d. Nürnberg 29. Juni 1795; R. XI 19. A.
4. Ende Juni 1795: Sodens Bericht vom 29. Juni 1795:
5. Bericht von Soden u. Schmid d. d. Nürnberg ‘21. Juli 1795;
R. XI. 19 A.