fullscreen: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Bischofs beschloss der Konvent, zur Herbeiführung des 
Vergleichs Zwanziger nach Bamberg‘ zu senden. 
Die geistlichen Stände trennten sich von der Mehrheit, 
Sie gingen von der unrichtigen Ansicht aus, dass bei Ver- 
gebung des höchsten Amtes im Kreise der Grundsatz be- 
stimmend gewesen sei, dasselbe einem geistlichen Stande 
zu übertragen; das Direktorium gebühre daher, meinten 
sie, einem solchen in jedem Falle. Unter den drei geist- 
lichen Bewerbern stand Würzburg obenan. Dem Titel 
eines Herzogs in Franken entnahm der Bischof seinen An- 
spruch. 1751 waren aus diesem Anlass schwere Zwistigkeiten 
ausgebrochen, Als Würzburg damals den Vorrang vor Branden- 
burg forderte, wurde dessen Bevollmächtigter abberufen; 
unter den Kreisgesandten kam es zu einer Spaltung, sodass 
sich der Konvent auflöste.? Immerhin hatte der Bischof schon 
mehrmals, wenn auch unter brandenburgischem Wider- 
spruch, Bamberg im Direktorium ersetzt.* Er hatte unter 
jien Rivalen Preussens am meisten zu verlieren; er ging 
deshalb auch am weitesten vor. In einer Erklärung, welche 
er in das Kreisprotokoll eintragen liess,* wahrt er sich und 
dem geistlichen Stande alle Rechte, beansprucht für sich im 
Falle der Verhinderung Bambergs die Vertretung im Di- 
rektorium und drückt die Erwartung aus, dass der König 
in dem Vertrage mit Bamberg‘ nichts als den Titel habe 
arlangen wollen. Gleichwohl bestritten die drei Stände 
den Vertretern Friedrich Wilhelms auch jetzt noch den 
Titel.,5 Ganz '©ohne Bedeutung‘ war auch für die Reichs- 
1, Bericht von Soden u. Schmid d. d, Nürnberg 15, Febr. 1795; 
R. XI, 7. 
2. S. die Abhandlung Sodens über das Direktorium vom 
18. März 1792. 
3. Bericht Sodens d,.d. Nürnberg 29. Juni 1795; R. XI 19. A. 
4. Ende Juni 1795: Sodens Bericht vom 29. Juni 1795: 
5. Bericht von Soden u. Schmid d. d. Nürnberg ‘21. Juli 1795; 
R. XI. 19 A.
	        
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