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Finanzwesen
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ene Auskunft genügend aufgeklärt — z. B. gleicher Stand infolge Verreistseins des Abnehmers, Einstellung des
Bezuges —, so ist dies auf dem Ablesebogen kurz zu vermerken; andernfalls ist von dem Ablesebefund wie von
allen beim Ablesen und bei der Nachschau der Messer vorgefundenen Anständen abends dem Oberaufseher Meldung
zu erstatten.
. Auf seinen Wunsch ist dem Abnehmer der Stand des Messers bekanntzugeben.
Verhalten.
84.
. Den Abnehmern oder deren Stellvertretern haben die Ableser in höflicher Weise zu begegnen. Es ist strenge unter—
sagt, sich mit denselben in irgendwelche Verhandlungen über den Gang des Messers oder über die Richtigkeit des
Verbrauches einzulassen. Diesbezügliche Einwendungen sind an das Amt zu verweisen.
Beim Ablesedienst ist stets die Dienstmütze zu tragen; außerdem muß jeder Ableser seine Ausweiskarte bei sich
fzühren und sie auf Verlangen dem Abnehmer oder seinem Stellvertreter vorzeigen.
Den Ablesern ist es untersagt, im Dienste zu rauchen.
Nürnbergq, den 3. Mai 1010. Stadtmagistrat.
Das Personal der Stadtkämmerei — Oberbuchhaltung mit Stadthauptkasse — bestand
im Schluß des Jahres 1910 aus 1 Stadtkämmerer als Vorstand, Jl Bauptbuchhalter, l Kassierer
der Hauptkasse, 1 Kassierer der Einnehmerei für Kehrichtabfuhr-, Straßenreinigungs- und Klär—
grubengebühren, 11 Sekretären, 12 Offizianten, 2 Funktionären, 6 Assistenten und Jl Schreiber,
zusammen 36 Personen.
Von den Sekretären versieht einer die Stelle des Kontrolleurs bei der Hauptkasse und
einer die Führung der Amtsbücherei, von den Offizianten einer die Stelle des Kontrolleurs
hei der Gebühreneinnehmerei, von den Funktionären einer die Führung des Mobilieninventars.
Die Bezüge zweier Sekretäre und eines Assistenten sind zu Lasten des Kämmereivoranschlags
Nr. 36 „Verwaltung der Schulen und Unterrichtsstiftungen“ verrechnet.
2. Vermögen und Schulden der Stadtgemeinde.
Eine zusammenfassende Übersicht über das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden
der Stadt Nürnberg bei Schluß des Berichtsjahres siehe S. 402f.
Die dort nachgewiesene Vermögensmehrung gegen das Vorjahr erklärt sich wie folgt:
Mehrung an rentierenden Kapitalien..... . . 401 462 M
J F Realitäten.. .. . . . 5 943 900,
„nicht rentierenden Realitäten . . . . . . 3637110,
W J Mobilien . ..... . Oooo 288,
„ „ F Aktivausständen .. .. 82829,
Minderung an unverzinslichen Passivvorschüssen .. . .. 1040,
Zahlungsrückständen... 68316,
Summe der Vermögensmehrung .. 11073 145 M
49
Hiervon ab:
Minderung an der Wertsumme für Rechte .... . . . 500 M
„den rentierenden Aktivausständen ..... 146 001,
„„ nicht rentierenden Kapitalien..... 1600,
„ F J Kassenbarschaften . .. . 158 629,
Mehrung der verzinslichen Passivkapitalienn....4613 7668 ,
an Zahlungsrückständen 220 610,
„unverzinslichen Passivresten B866 876,
—F0 — — —
Reine Mehrung .. 2740155 M