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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
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35. Glafey Karl, Kaufmann, 8. Leindecker K. Schnittwarenhändler,
36. Göschel Johann, Baumeister, 9. Jäcklhe Wilhelm, Apotheker,
37. Pippig Johann, Lehrer, z0. Casselmann Wilhelm, Apotheker,
38. Mühlberger Martin, Oekateur, 51. Krebenditscher Georg, Lehrer,
39. Schmidt Julius, Schlossermeister, 2. Dennerlein JFean, Kaufmann,
40. Klein Michael, Privatier, 13. Gebhardt Seinrich, Lehrer,
41. Billmann Goorg, Zählerkontrolleur, 4. Bestle Willy, Restaurateur,
42. Wolf Ferdinand, Fabrikbesitzer, 55. Klötzel Karl, Geschäftsführer,
43. Debus Karl, Kaufmann, 56. Ku gler Friedrich, Lehrer,
44. Arnold Oskar, Kaufmann, 57. Guckenheimer Fritz, Kaufmann,
45. Junghändel Edmund, Kaufmann, 58. Fürst Adolf, BHauptlehrer,
46. Reuß Georg, Schuhwarenhändler, 590. Deffner Michael, Kassierer,
47. Brunner Fakob, Acchitekt, 60. Pickel mann F., Schuhwarenhändler.
Der Armenpflegschaftsrat erledigte im Berichtsjahre in 27 (26) Sitzungen 18 3608 (21 025)
Gegenstände. Die Minderung in der Zahl der Sitzungsgegenstände ist auf eine erfolgte Verein—
fachung des Geschäftsganges zurückzuführen, welche darin besteht, daß bewilligte Kleider,
Schuhe usw. nicht mehr einzeln, sondern summarisch genehmigt und in das Sitzungsprotokoll
eingetragen und die sehr zaͤhlreichen Gesuche um Lernmittelfreiheit nicht mehr beim Armen—
pflegschaftsrat behandelt werden.
Unter den behandelten Gegenständen waren 2488 (2386) Zeugnisse zur Erlangung des
Armenrechts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; davon wurden 2476 (2373) genehmigt und
12 (13) abschlägig verbeschieden.
Diese Zeugnisse sind gemäß Bekanntmachung der Kgl. Staatsministerien der Justiz und
des Innern vom 5. Juli 1879 auf Grund sorgfältiger und gewissenhafter Erhebungen der persön—
lichen, Familien-, Vermögens-, Einkommens- und Erwerbsverhältnisse des Gesuchstellers vom
Armenpflegschaftsrat der Aufenthaltsgemeinde auszufertigen und in seinen Sitzungen festzustellen.
Das Geschäftstagebuch wies im Berichtsjahre 41 003. (39 394) Nummern auf.
Armenhilfe. Die geschlossene Armenpflege wurde im Berichtsjahre, wie
früher, im Heiliggeist-Spital, im Sebastian-Spital und im Waisenhaus geübt.
Im Heiliggeist- und Sebastian-Spital erhalten die Pfleglinge außer Nahrung, Wohnung,
Kleidung, Heizung, Pflege und Krankenhilfe auch kleinere Geldbeträge; außerdem wird den
dort versorgten Rentenempfängern die Hälfte ihrer Invaliden- oder Altersrente belassen.
Im städtischen Waisenhaus werden in erster Linie Doppelwaisen, in besonders begründeten
Fällen bei ausreichendem Platz auch einfache Waisen aufgenommen und erzogen.
Die genannten drei Anstalten stehen unter der Berwaltung des Stadtmagistrats; sie be—
sitzen eigenes Vermögen und eigene Einnahmen.
Näheres ist aus den betreffenden Berichtsabschnitten zu ersehen.
Offene Armenpflege. Die dauernden Geldunterstützungen, ein—
schließlich der nur vorübergehend auf Krankheitsdauer gewährten Krankengelder, werden in
14tägigen Zwischenräumen im voraus an den Samstagen (Buchstaben A-L) und Montagen
(Buchstaben M-7) durch einen Beamten der Armenkasse ausbezahlt. An alte Leute, denen das
Abholen der Anterstützung in diesen kurzen Zwischenräumen wegen Gebrechlichkeit nicht oder
nur mit besonderer Beschwerlichkeit möglich ist, gelangen diese Reichnisse in vierteljährlichen
Beträgen zur Auszahlung.
Was die Höhe dieser Unterstützungen anbelangt, so betrugen sie im Berichtsjahre o, 7o bis 14
(o, 7zo bis 14) M wöchentlich für eine Person oder Familie.
Im ganzen wurden im Berichtsjahre ausgegeben für 4114 (4281) Personen oder Familien
539 553 (551 116) M, ohne 24096 (1 853) M in Einnahme und Ausgabe durchlaufende Geschenke
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