Feuerschutz und Feuerversicherung
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VIII. Feuerschutz und Feuerversicherung.
1. Feuerpolizei.
Allgemeines. Bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und ortspolizei—
lichen Vorschriften über Feuerpolizei sowie hinsichtlich der einschlägigen Diensteinrichtungen
und Gebührenordnungen wird auf die Ausführungen im Verwaltungsbericht 1807 S. 202 ff.,
ferner auf die Nachträge in den Verwaltungsberichten 1808/ 90 S. 288 f., 1902 S. 246, 1903
S. 215 und 1905 S. 236 verwiesen.
Saalaufsicht. Die Saalaufsicht ist im Berichtsjahre nach Maßgabe der im Jahre 1904
getroffenen Einteilung (siehe Berwaltungsbericht 1904 S. 299) von 13 Beamten ausgeübt worden.
Kontrolliert wurden das Apollotheater, das Intime Theater, die Luitpoldsäle und 40 (37) größere
Säle, Varietes, Singspielhallen und Kinematographentheater. Die Gesamtzahl der vorge—
nommenen Kontrollen betrug 53571 (3583). Davon betrafen das Apollotheater 425 (435),
die Luitpoldsäle 428 (440), das Intime Theater 412 (435) und die übrigen Säle, Barietes, Sing—
spielhallen, Zirkus und Kinematographentheater 2306 (2 273) Kontrollen. In 12 66) Fällen
ist gegen die Theater- oder Saalbesitzer Strafanzeige erstattet und in 18 (12) Fällen eine Ber—
warnung erteilt worden, weil den Anordnungen nicht oder nur teilweise nachgekommen war;
im übrigen haben die Kontrollen keinen Anlaß zu nennenswerten Beanstandungen gegeben.
Feuerbeschau. Die regelmäßige Nachschau in den Gebäuden, in denen feuergefährliche
Stoffe lagern, sowie die Feuerbeschau in den übrigen Gebäuden wurde im Berichtsjahre von
drei damit beauftragten technischen Beamten ausgeführt. Die Vachschau über Lagerung von
Sprengstoffen und Feuerwerkskörpern wurde bei 10 (0) Büchsenmachern, 42 (28) Kaufleuten
und 1 (2) Fabrikanten vorgenommen. Anlässe zu Beanstandungen lagen nicht vor. Für die
Lagerung solcher Stoffe sind die Vorschriften in der Ministerialbekanntmachung vom 27. Zuli
1905, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend, maßgebend. Für die Lagerung und die Ver—
wendung von Sprengstoffen und Zündmitteln bei der Ausführung von Sprengarbeiten gelten
die oberpolizeilichen Vorschriften vom 26. Januar 1910, welche am 1. Juli in Kraft getreten sind.
Blitzableiter. Die Beaufsichtigung über die Anlage und die regelmäßige Untersuchung der
Blitzableiter erfolgt durch technische Beamte des Bauamts.
Im Laufe des Berichtsjahres wurden 126 Neuanlagen hergestellt und 9 alte Anlagen
beseitigt, sodaß am Schlusse des Jahres 2022 Blitzableiteranlagen vorhanden waren.
878 Blitzableiteranlagen wurden während des Jahres untersucht.
Es kamen im Laufe des FJahres 4Blitzschläge vor und zwar am 11. Mai, 7. Juni und zwei am
22. Juli. Am 11. Mai wurde die zum Anwesen Wallensteinstraße 136 gehörige Scheune durch
Blitzschlag vollständig eingeäschert, während durch einen sogenannten kalten Schlag am 7. Juni
der Kamin des Hauses Altenberger Straße 32, am 22. Juli ein Kamin des Hauses Essenwein—
straße 4 und an dem gleichen Tag der Eckturm des Bauses Fenitzerplatz 4 beschädigt wurden.
Kaminkehrwesen. Am 1. Zuli 1910 ist die bereits am 16. Februar 1909 beschlossene Neu—
einteilung der Kaminkehrbezirke im Burgfrieden durchgeführt worden. Das Stadtgebiet ist nun—
mehr in 28 Kehrbezirke eingeteilt. Die innere Stadt umfaßt 6 und der Burgfrieden mit den
Vororten 22 Bezirke.
2. Feuerlöschwesen.
Allgemeines. In der Einrichtung des Feuerlöschwesens hat sich im Berichtsjahr nichts
geändert.