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56. Straßenbahnbetrieb; 3. November 1908 
III. Betrich. 
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8 16. 
Die Fahrgeschwindigkeit darf folgende Höchstgrenzen nicht 
übersteigen: 
H) innerhalb der Ringmauern 12 Kilometer in der Stunde, 
2) in der übrigen Stadt 16 Kilometer in der Stunde. 
In der Fürtherstraße von der Dilherrstraße bis zur Stadt⸗ 
grenze sowie in denjenigen Straßen außerhalb des Stadtgrabens, 
welche noch nicht beiderseitig mit Häusern bebaut sind, kann die 
Geschwindigkeit bis zu 18 Kilometern in der Stunde gesteigert 
werden. 
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817. 
Zwölf Kilometer in der Stunde dürfen nicht überschritten 
werden: 
1) in der Gostenhofer Haupistraße, 
2) bei der Fahrt durch die unter der Eisenbahn hinführenden 
Straßen. 
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Sieben Kilometer in der Stunde dürfen nicht überschritten 
werden: 
im Tafelhofer Tunnel, 
durch den Lauferschlagturm und den weißen Turm, 
im schmalen Teil der Ludwigsstraße bei der Schlüsselstraße, 
in der Tuchgasse, 
westlich der Sebalduskirche, 
in der äußeren Laufergasse, 
in der Lorenzerstraße, 
in Weichen und Kurven, vorbehaltlich anderer Anordnungen 
in der Fahrdienstanweisung, 
auf Straßenübergängen, 
in Streden, wo sich die Fahrbahn nicht auf 100 Meter 
übersehen läßt. 
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819. 
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Im Schrittmaße (5 Kilometer in der Stunde) ist zu fahren: 
8 Vorüberfahren an Straßenbahnwagen, die auf der Strecke 
alten, 
beim Kreuzen der Viehhofgeleise. Das Heranfahren gegen 
diese hat so vorsichtig zu erfolgen daß bei Annäherung eines 
Esenbahnfahrzeugs noch rechtzeitig angehalten werden kann, 
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