Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

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Allgemeine Gesundheitspflege 
Fünfter Abschnitt. 
Säuglingsfürsorge. 
212 
Über die Anzahl der Säuglinge, für welche die städtischen Einrichtungen in Anspruch 
genommen wurden, die Stärke des Besuches der Mutterberatungsstellen, die Höhe der auf— 
gewendeten Mittel und die Tätiakeit der 4 Schwestern gibt die Zusammenstellung auf 
S. 214 Auskunft. 
Die Stadt hat für Zwecke der Säuglingsfürsorge außer den in der Zusammenstellung 
aufgeführten Beträgen noch folgende Mittel verausgabt: 
Zuschuß an den Verein Frauenwohl 2000 M, Unterstützungen an 14 hilfsbedürftige 
Schwangere 302 M, für den Betrieb der Mutterberatungsstellen 5627 , für An— 
schaffung von Flugblättern „Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit betreffend“ 50 M. 
Die Gesamtausgabe für Zwecke der Säuglingsfürsorge betrug im Berichtsijahre 
33633 . 
Hiervon wurden gedeckt durch die Einnahme für die zu ermäßigtem Preise abgegebenen Milch— 
gutscheine 2562 A6, durch den Zuschuß der Kgl. Zentralstaatskasse für Stillprämien und 
anentgeltlich abgegebene Milchgutscheine 1467 M, zusammen 4029 M0. sodaß der reine Auf— 
vand der Stadtgemeinde 29605 betrug. 
Der Landtag hat für Zwecke der Säuglingsfürsorge einen Betrag von 50000 A für 
edes Jahr der 29. Finanzperiode zur Verfügung gestellt. Hiervon erhielt die Stadtgemeinde 
Nürnberg durch Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 1. April 1910 auch 
für das Jahr 1909 einen Betrag von 1500 & zugewiesen. Das Cnopf'sche Kinderspital 
wurde aus diesen Mitteln für das Jahr 1909 wiederum mit 1000 M bedacht; der Verein 
tür Gemeindediakonie in der Pfarrei St. Leonhard mit 200 MW. 
Der der Stadtgemeinde überwiesene Betrag wurde zur Gewährung von einmaligen 
Stillprämien in der Höhe von 3 oder 5M6 verwendet. Ausgegeben wurden hiervon die 
»ereits vorstehend erwähnten 1467 6. Einmalige Stillprämien wurden denjenigen Müttern 
gewährt, die mit fortlaufenden Unterstützungen nicht bedacht werden konnten und doch eine 
Unterstützung erhalten sollten, dann auch solchen Müttern, die schon eine Zeitlang fort— 
laufende Unterstützungen erhalten hatten. Voraussetzung zur Gewährung von einmaligen 
Prämien war, daß die Mütter längere Zeit, 8/4 Jahr bis1 Jahr lang, die Mutterberatungs— 
stellen besuchten. 
Die Firma Kurtz 8 Zanders hat im Laufe des Jahres das Ersuchen gestellt, daß ihr 
ein höherer Milchpreis zugebilligt werde und zwar 
— H—, bisher 5 —, 
1258, d 
1508, * 
200, l. 
20004 J Vollmilch 10 — 
Das Gesuch der Firma Kurtz 8 Zanders wurde durch magistratischen Gesamtbeschluß 
bom 8. Dezember 1909 abgelehnt, durch Beschluß vom 10. desselben Monats jedoch genehmigt 
wenn auch mit der Maßgabe, daß die erböhten Milchpreise vom J. Januar 1910 an gezahlt 
werden sollen.
	        
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