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ihre Kinder unter Ürenger Auffidht zu Halten und darüber zu
wachen, daß fie die Sijenbahn nicht betreten.
3) Der zur Anz und Adsfahrt beftimmte Plaß wird durd
eine, zu diefem Ende cigens requirirte Kompagnie des F, Landwehr:
regiments befeßt gehalten, um allen Unberufenen den Eintritt zu
verwehren.
4) Die übrige Strefe der ECijenbahn bis zum Ende des
jtäbtijhen Burgfriedens wird durch Polizei-Patrouillen begangen,
welche den {jtrengen Befehl Haben, Alle, welche die Sijenbahu be:
treten, zurüczumweifen und der Beftrafung wegen anzuzeigen, 1:
thigenfalls auch die Wibderfpenftigen zu verhaften.
5) Die Sffentlidhe Sicherheit der Stadt wird durch cine eigens
requirirte onmpaanie des F, Landwehrregiments aufrecht erhalten
werden.
6) Das Mithringen der Hunde ift hier wie auf der ganzen
Strecfe bis Nürnberg bei Strafe verboten.
Nicht dringend genug Fanır man dem Hicfigen Publikum ein
hefGheidenes und befonnenes Benehmen anempfehlen. Man ift im
Boraus überzeugt, daß die vernünftige Srwägung der unvermeid-
lichen Sefahr, welche bei der Unaufhaltbarkeit der Dampfmafjcdhine
dem Leichtfinnig fih eindrängenden Zufjdhauer droht, an fi Ihon
Hinreihen werde, um diefer Warnung die nöthige Nückficht zu
geben, ohne daß cS Strafe bedürfen wird, welche die Unfolgfamen
nothwendig treffen müffen.
Dem an dag NRegimentskommando geftellten magiftratifchen
Anfuchen wird von demfelben erwidert, daß cS „zur Mitwirkung
der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung 2 Kompagnien,
L. und 2. Grenadiere, Fommandirt Habe, daß cine davon zur Aufs
jtelung en haie beim Gatterwerfe der RNemijen, die andere auf die
Hauptwache zu Wacht und atrouilen in der Art beordert ift, daß
fich diefe Mompagnien zu diefem Dienfte unter fih felbjt ablöfen.
Das Programm für die Eröffnungsfeierlichkeiten am 7, Dez.
1835 beftimmt Folgendes:
8 verfammeln fich hiezu Vormittags nach 8 Uhr imBerwaltungs:
[ofale der Ludwigseifenbahngefellfchaft in der Borftadt Softenhof
auf einer hiezu erbauten Tribüne die Mitglieder des Direktoriums,
der Baumeifter der Ludwigs-Cifenbahn famımt dem Bauperfonale,
die Herren Aktionäre und fämmtliche eingeladene hohe und ver:
ehrie Säfte.
Der Sintritt in das Lofal und das Fahren in den Wagen
fann nur mittels einer vom Direktorium ausgeftellten Karte ge-
Ichehen,