Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Freiheitsberaubung. 
Religionsvergehen 
Pfandbruch .. . 
Siegelverletzung .. 
Amtsanmaßung..... 
Verletzung des Briefgeheimnisses 
Ehebruch..6 
Kindstötung. .... 
Polizeiverwaltung 
1911 1910 
8 0 
1911 1910 
Eigennutz, strafbarer. 160 13 
Landfriedensbruch. 4 3 
Majestätsbeleidigung. — 2 
Brandstiftung... 5 10 
Entführung jugendl. Personen. 3 1 
Wucher..... . 3 9 
Sonstige Anzeigen. .... 106 82 
7 
1 
zusammen 1911: 10123; 1910: 9798. 
Außerdem wurden 6898 (6062) Kriminalsachen, welche von auswärtigen Behörden 
hierher gelangten, behandelt. 
3. Innere Sicherheitspolizei. 
UÜber die Tätigkeit der inneren Sicherheitspolizei gibt die nachstehende Übersicht 
Aufschluß. 
F —— l 
Männliche Weibliche Summe 
Personen 
1. Ausweisungen 
a) aus Nürnberg und Umgebung 
b) aus Bayern.. — 
c) aus dem Deutschen Reiche. 
zusammen . 
Unter der Gesamtsumme 2) und b) sind 18 Fälle, in welchen die 
Ausweisung auf die Dauer des Wohlverhaltens nicht in Vollzug 
gesetzt wurde. 
2. Ausgewiesene Personen sowie Bettler und Landstreicher 
wurden nach verbüßter Strafe in ihre Heimat 
a) abgeschobe .. — . 
b) mittels Zwangspasses heimgewiesen. 
Der Landespolizeibehörde überwiesene Personen wurden 
in Arbeitshäuser eingeliefertt.. 
4. Unter Polizeiaufsicht wurden gestellt... 
5. Nach Verbüßung längerer Freiheitsstrafen wurden von 
Strafanstalten hierher gewiese.. — 
Vor Ablauf ihrer Strafzeit wurden nach Nürnberge! 
vorläufig entlassen .. 
165 87 252 
17 13 60 
l 
213 100 1 313 
168 
68 
144 
2 
312 
8 
33 
13 
36 
13 
20 
21 
9 
1064 
4. Sonstige Polizeisachen. 
Auswanderung. Paßausfertigung. Mit Bewilligung der Behörde sind im Jahre 
1911 ausgewandert: 50 (47) Personen und zwar 44 m., 6 w. (32 m., 15 w.), davon in 
deutsche Bundesstaaten 37m., 12 w. (30 m., 14 w.), in das europäische Ausland — m., 
— w. (1m., 1 w.), nach Amerika 1m., — w. (1 m. — w.). Es wurden 665 (598) Reise— 
pässe und 145 (100) Paßkarten ausgefertigt. 
Vereine und Versammlungen. Es bestanden: politische Vereine 49 (49), Berufs— 
und Fachvereine 320 (315). Polizeilich überwacht wurden 31 (38) Versammlungen, Vorträge 
und Festlichkeiten. 
Nach dem Reichsvereinsgesetze vom 19. April 1908 besteht für die nichtpolitischen 
Vereine keine Pflicht mehr, ihre Gründung oder Auflösung bei der Polizeibehörde anzu—
	        
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