Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Beginnt das Wasser am Laufer Pegel zu fallen, so ist der erreichte Höchststand den Stellen, die 
von den Laufer Pegelständen jeweils benachrichtigt worden waren, auf kürzestem Wege mitzuteilen. 
Jede Meldung hat die Zeit der Beobachtung, den Pegelstand und, sofern es sich um Steigen des 
Wassers handelt, die stündliche Zunahme zu enthalten. 
Die unter den Ziffern 3,4 und 5 genannten Behörden sind nur während' der üblichen Amtszeit an 
Werktagen, an Sonn- und Feiertagen nur zwischen 10 und 12 Uhr vormittags zu verständigen, sofern nicht außer— 
ordentliche Gefahr vorliegt oder seitens dieser Behörden um Benachrichtigung außerhalb der Amtszeit ersucht wird. 
Telephonische Hochwassermeldungen sind vor Beginn des Gespräches dem Telephonamte ausdrücklich als 
solche zu bezeichnen. 
8 11. Sobald das Wasser am Museumspegel in Nürnberg über 120 0m steigt oder starker 
Eisgang stattfindet, sind auf kürzestem Wege zu benachrichtigen: 1. die Polizeihauptwache Fürth, 2. die Polizei-⸗ 
wache Erlangen, 3. die Polizeihauptwache Bamberg, 4. das Kgl. Regierungspräsidium in Ansbach, 5. das 
Kgl. Hydrotechnische Bureau in München. 
So oft das Wasser am Museumspegel in Nürnberg über 200, 300 oder 400 0m steigt, sind 
jeweils auf kürzestem Wege zu benachrichtigen: 1. die Polizeihauptwache Fürth, 2. die Polizeiwache Erlangen, 
3. die Polizeiwache Forchheim, 4. die Polizeihauptwache Bamberg, 5. das Kgl. Regierungspräsidium in Ansbach, 
6. das Kgl. Hydrotechnische Bureau in München. 
Beginnt das Wasser in Nürnberg am Museumspegel zu fallen, so ist der jeweils erreichte Höchst- 
stand allen denjenigen Stellen mitzuteilen, die von den Pegelständen am Museum benachrichtigt worden waren. 
Hinsichtlich des Inhaltes der Meldungen und der Benachrichtigung der Behörden gelten die Vor— 
schriften in 8S 5 letzter Absatz und 8 10 Absatz 5 bis 7. 
Bei telegraphischen Hochwassermeldungen ist 8 7 zu beachten. 
Telephonische Hochwassermeldungen sind vor Beginn des Gespräches dem Telephonamte ausdrücklich 
als solche zu bezeichnen. 
8 12. Die Kgl. Regierung von Mittelfranken ist von besonderen Vorkommnissen während des Hoch— 
wassers zu benachrichtigen. 
8 183. Die Zahlen der Anschläge an den Hochwassertafeln sind möglichst groß und kräftig mit Blau— 
stift zu schreiben. 
Die Reihenfolge der Anschläge ist durch Nummerierung kenntlich zu machen. 
8 14. Auf den Anschlägen ist immer die Stunde der Pegelablesung anzugeben und nicht die Stunde 
der Aufgabe der Telegramme oder der telephonischen Mitteilung. 
Die Anschläge sind durch vier Boten zu bewerbkstelligen. 
8 15. Sobald der Hauptpegel am Museum einen Wasserstand von 60 em zeigt und weiteres Steigen 
des Wassers zu befürchten ist, sind die städtischen Werkaufseher der Schwabenmühle und des Wöhrder Werkes, 
der Pächter der städtischen Katharinenmühle und der Besitzer des Wasserwerkes untere Kreuzgasse Nr. 10 tele— 
phonisch aufzufordern, die Leerschützen dieser Werke vollständig zu öffnen. 
Die hierzu aufgeforderten Personen haben den Vollzug des Auftrages zurückzumelden. 
Wenn das Wasser wieder so weit zurückgegangen ist, daß der Hauptpegel am Museum nur noch 55 cm 
zeigt, ist den oben bezeichneten Personen telephonisch mitzuteilen, daß die Leerschützen nach Maßgabe des fallen— 
den Wasserstandes und der durch das Höhenmaß angezeigten Wasserhöhe allmählich wieder geschlossen werden können. 
F 16. Nach Einlauf der ersten Hochwassernachricht hat die Kanzlei dem Beamten für das Hochwasser 
bezw. dem Beamten des Reihendienstes auf dessen Verlangen eine Schreibhilfe zur Verfügung zu stellen. 
Für die Kanzlei. 
Für den technischen Berichter für Hochwasser. 
8 17. Der technische Berichter für Hochwasser hat sich sofort nach Einlauf von Regenmeldungen oder 
Hochwasserwarnungen mit dem Vorstande der Wetterwarte Nürnberg in Verbindung zu setzen und, soweit möglich 
und notwendig, mit diesem gemeinsam das eingelaufene Beobachtungsmaterial zu einer Hoch wasserwarnung 
zu verarbeiten, die mit tunlichster Beschleunigung auf dem kürzesten Wege durch den Beamten für Hochwasser 
bezw. den Beamten des Reihendienstes weiterzuleiten ist an: 1. die Polizeiwache Hersbruck, 2. die Polizeiwache 
Lauf, 3. das Kgl. Straßen- und Flußbauamt Nürnberg, 4. die Ortschaft Hammer, 5. die Polizeiwache Fürth, 
6. das Kgl. Regierungspräsidium in Ansbach, 7. das Kgl. Hydrotechnische Bureau in München, 8. die Kgl. 
Meteorologische Zentralstation in München, 9. die in 89 Ziffer 2 bezeichneten Dienstesstellen. 
Wenn nach der Hochwasserlage bezw. den vorliegenden Meldungen zu erwarten ist, daß der Hoch— 
wassernachrichtendienst in Tätigkeit tritt und während der Nachtzeit Hochwassernachrichten nach Nürnberg gegeben 
bezw. von Nürnberg weitergeleitet werden, hat der technische Berichter, wenn möglich vor 5 Uhr abends, die
	        
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