Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

Bauwesen 
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dem Vorschlag der Regierung zu entsprechen, wurde in dem hierfür angefertigten Bau— 
linienplan Nr. 2048 vom 3. Februar 1909 die nachträgliche Einschaltung von Grünplätzen 
auf das städtische Eigentum Plan Nr. 337 beschränkt. Der Privatbesitz blieb davon, mit 
Ausnahme einer kleinen Fläche, unberührt. 
Der Plan 2048 wurde jedoch durch Regierungsentschließung vom 27. Mai 1909 mit 
der Begründung abgewiesen, daß die Ausdehnung des Anlagenstreifens zu gering bemessen 
sei. Er solle nach Osten ausgedehnt werden. Außerdem wurde das Hochwasser vom 
5. Februar 1909, welches das vom Jahre 1876 überstieg, der Anlaß zur Forderung nach 
Umarbeitung der Höhenlagepläne. Die neuen Höhenlagepläne zum Baulinienplan 2048 
wurden angefertigt und am 29. Juli 1909 vorgelegt. Eine weitere Ausdehnung des Grün— 
»latzes nach Osten wurde der zu erwartenden Einsprüche bezw. Entschädigungsansprüche 
der beteiligten Grundbesitzer wegen als nicht dringend mit Magistratsbeschlüssen vom 
30. Juli und 17. August 1909 abgelehnt. Außerdem sprach dagegen die hohe Auffüllung 
der am Fuße des Abhanges sich hinziehenden Straße, wodurch der Höhenunterschied zwischen 
der unteren und oberen Talkante bis auf etwa 4mm vermindert wird. Die Wirkung des 
Steilabhanges im Städtebild als gürtelähnliche Anlage ist dadurch fast ganz beseitigt. Der 
Baulinienplan Nr. 2048, der sich im wesentlichen mit Plan Nr. 1750 deckt, wurde aber, 
obwohl Einsprüche nicht vorlagen, von der Regierung abgewiesen; es wurde gefordert, daß 
die angeregte Verbesserung der veralteten Baulinienanlage zu versuchen sei, da die Bebauung 
der in Frage kommenden Baublöcke noch nicht soweit fortgeschritten sei, daß die Anderungen 
nicht mehr möglich wären. Es wurde daraufhin ein Deckblatt zum Plan Nr. 2048 ange— 
fertigt, das der Fortsetzung des Anlagenstreifens nach Osten bis zur Kirschgartenstraße 
Rechnung trug. Abgesehen von der Belastung des städtischen Grundbesitzes war hierzu aus 
Privatbesitz eine Fläche von etwa 2 Tagwerk 8 Dezimale nötig, für die seitens der Stadt 
Entschädigung zu leisten gewesen wäre. Unter Würdigung dieser Umstände beschlossen der 
Verwaltungs-Bau-Ausschuß am 1. Dezember 1909 und der Stadtmagistrat am 83. De— 
zember 1909 die Königliche Regierung wiederholt zu bitten, auf die Anordnung größerer 
Grünplätze verzichten zu wollen. Allein durch Regierungsentschließung vom 28. De— 
zember 1909 wurde diesem Ansuchen nicht entsprochen, sondern die Stadtverwaltung 
viederholt angewiesen, die Verbesserung des alten Bauliniennetzes vorzunehmen und 
Entschädigungsflächen aus dem städtischen Besitz bereitzustellen. Dadurch wurden der 
Stadtgemeinde nicht unbedeutende Opfer hinsichtlich der nötigen Grundbereinigung aufgebürdet. 
Bevor der eigentliche Baulinienplan angefertigt wurde, kam ein Vorprojekt — Nr. 2179 
bom 2. März 1910 — in dieser Sache zur Vorlage, das die gelegentlich einer Besprechung 
mit dem Kreisbaureferenten erörterten Gesichtspunkte über die neue Aufteilung des 
fraglichen Geländeabschnittes berücksichtigte. Es wurde hierbei weniger weiter auf die An— 
ordnung großer Grünplatzflächen gesehen als darauf, durch entsprechende Ausnutzung des 
Terrains und durch Anpassen der Straßenzüge an dasselbe ein befriedigendes, dem modernen 
Städtebau entsprechendes Straßennetz zu erhalten. Eine Diagonalverbindung von der 
Kirschgarten- zur Schnieglinger Straße wurde eingeschaltet. Die Vorinstruktion dieses Pro— 
jektes hat zur Genüge gezeigt, mit welch außerordentlichen Schwierigkeiten die Durch— 
führung der beantragten Straßenverschiebungen verknüpft war. Denn alle Hauptbeteiligten 
varen gegen jede Anderung, trotzdem die Stadtgemeinde Bereitwilligkeit zeigte, ihnen größere 
Tauschflächen zu überlassen, als sie nach diesem Plan abzutreten gehabt hätten. Erst nach 
AÄberwindung vieler Schwierigkeiten mit den Grundstücksbesitzern konnte an die Aufstellung 
des eigentlichen Baulinienplanes 2225 vom 30. September 1910 samt den dazugehörigen Höhen— 
lageplänen gegangen werden, der sich bis auf kleine zu Gunsten der Beteiligten vorgenommene 
Anderungen an den Vorentwurf 2179 anschloß. Der Plan Nr. 2225 erhielt mit Regierungs⸗
	        
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