Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1911 ((1911) 1912)

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Städtische Faßeichanstalt. Der städtischen Faßeichanstalt (obere Wörthstr. Nr. 26) 
liegt die Ermittlung und Beglaubigung des Raumgehaltes eichpflichtiger und nicht eichpflich— 
tiger Fässer ob. Eichpflichtig sind Weinfässer, in denen Wein zum Verkauf kommt. Eine Ausnahme 
findet nur bezüglich der Originalgebinde statt, in denen ausländischer Wein weiter verkauft 
wird. Alle für sonstige Flüssigkeiten bestimmten Fässer sind nicht eichpflichtig. Einem mittel— 
baren Eichzwang unterliegen jedoch auch die zur Bier- und Branntweinausfuhr benutzten 
Gebinde, wenn eine Rückvergütung des Aufschlags beansprucht wird. 
Um den Transport der Fässer nach und von der städtischen Faßeichanstalt zu ersparen, 
besitzt die Freiherrlich von Tuchersche Brauerei-Aktiengesellschaft mit Genehmigung des 
Magistrats in ihren eigenen Anwesen zwei mit den vorgeschriebenen Apparaten und den 
erforderlichen Werkzeugen ausgestattete Privateichanstalten zur Eichung ihrer Bierfässer. 
Die Eichungen in diesen Privatanstalten dürfen nur durch den städtischen Faßeich— 
meister vorgenommen werden. Für seine Tätigkeit kommen die mit der Faßeichordnung vom 
15. August 1896 festgesetzten Gebühren zur Erhebung. 
Geeicht wurden: 
Gewerbe- und Straßenpolizei 
a) in der städtischen Faßeichanstalt 
2416 (2921) Weinfässer, Gebühren 886 (1100) M6; 33 985 (34 858) Bier-, Brannt— 
wein- und Essigfässer, Gebühren 74833 (7463) 46; 
b) in den Privateichanstalten der Freiherrlich v. Tucherschen Brauerei 
51113 (409 199) Bierfässer, Gebühren 10494 (10 203) M; 
in a) und b) zusammen 87514 (86078) Fässer, Gebühren 18814 (18767) MK. 
Die Gesamt-Rechnungsergebnisse zeigen Einnahmen 18827 (18780) X, Ausgaben 
8514 (8397) M,. Mehreinnahme 10313 (10383) MK. 
Messen. Die Ostermesse wurde im Berichtsjahre in der Zeit vom 18. April bis 
3. Mai abgehalten. Sie war von 259 (254) Verkäufern bezogen und lieferte an Platz- und 
Budengeldern eine Einnahme von 5631 (5532) 46. 
Die Herbstmesse begann im Berichtsjahre am J. September und endete am 
16. September. Sie war von 252 (251) Verkäufern bezogen. Die Einnahme an Platz- und 
Budengeldern betrug 5676 (5534) M. 
Der Christmarkt, der nur von hiesigen Fabrikanten, Handel- und Gewerbe— 
treibenden bezogen werden darf, begann im Berichtsjahre am 7. Dezember und endete am 
24. Dezember. Auf ihm hielten 307 (294) Verkäufer feil, die insgesamt 2739 (2687) &ä 
Platz- und Budengelder entrichteten. 
Beide Messen und der Christmarkt wurden auf der Insel Schütt abgehalten. 
Das Reinerträgnis der Messen und des Christmarktes betrug im Berichtsiahr 7 025 
(6380) M. 
Markt- und Gebührenordnungen. Die Viktualienmarktordnung samt Gebühren— 
ordnung wurden, weil zum Teil veraltet, im Berichtsiahre neu gefaßt. Die neue 
Ordnung trat am 15. Juni 1911 in Kraft. Mit diesem Tage wurde die Ordnung vom 
16. Dezember 1907 aufgehoben. 
Die wichtigsten Anderungen dieser Ordnung sind folgende. 
Die Marktzeiten, welche bisher für die einzelnen Monate und Markttage festgesetzt 
waren und deren Beginn und Ende seit Jahren durch die Marktverkäufer nicht eingehalten 
wurde, wurden einheitlicher und für den Groß-, Zwischen-und Kleinhandel gleichheitlich geregelt. 
Die Marktzeit beginnt in den Monaten April bis Oktober täglich morgens 5 Uhr, 
in den Monaten November bis März morgens 6 Uhr, mit Ausnahme der Samstage, an 
welchen auch in den letztgenannten Monaten der Beginn auf morgens 5 Uhr angesetzt wird.
	        
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