Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1921/22 (1921/22 (1922))

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pläne anzupassen, Hierdurch soll die Anlehnung an das geschicht- 
ich dewordene Ar die Berücksichtiguag örtlicher hesonderheiten V 
aicht unbedingt auszeschlossen warden; sie muß aber hinter d1© Al 
forderungen der Zwsckmäßigkeit und Einheitlichkeit der Haushaltsplan. 
aufstellung zurücktreten, die unter Ueberwindmg aller Widerstände... 
lie sich in der Richtung der Festhaltung der bisherigen Form des Haus- 
haltsplanes begreiflichsrweise oft auch olme sachlichs Regründung gel. 
tend machen werden, herbeigeführt werden muß. . 5 . af 
Jm Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Einheitlichkeit de 
Haushaltsplanaufstellung empfichlt sich folgendes: ; Da 
A. Dem Haushaltsplan ist voranzustellen ein Haushaltsplan, der eine. 
Uebersicht der Enderzebnisse der Haushaltspläne der einzelnen .Ver- 
waltungan darstellt. ; | 5 Ann 
Den. Haushaltsplan ist folgmde Zintsilung zu Grunde zu Legen: :; 
C.Allgamsine Verwaltung, ‚te A 
‘Haupt-und Zentralverwaltung, Statistisches Amt ,Wahl- Presse: 
Verkehrsamt; Leistungen für staatliche und provinzieile ZweK- 
ze ,WohnungmMachweis,Mieteinigunzsamt,Versicherungs- und Stan 
jesamt,Sondergerichte, Provinuzialabgaben.) - 
Polizeiverwaltuwmig, . CO 
"Ausgaben für staatliche Polizei, Bau-, Markt- ‚Gesundhei£s-:. 
und Wohlfährtspolizei.) E 
Baurerwaltung, ; 
(‚Hoch-und Tiefbau, Stadtermweitermgsamt.) a 
Betriebe und Unternehmungen, A EL 
"Gas, Wasser, Elektrizität, Straßenbahn, Häfen uıd Lagerhäus 
ser, Schlacht- und Viehhöfe, Badeanstalten, Straßenreini=. ": 
zung, Kanalisation, Müllabfuhr, Fuhrpark, Desinfektimsan=.:. 
stalt, Feuerwehr, Park- und Gartenverwaltung, Friedhöfe, il: 8 
Schulen, a 2 OH 
Yolksschulen, Mittelschulen, höhere Schulen, Seminare, Fort: 
bildungs- und Fachschulen, Beteiligung an Schalen des Staats 
und Privater.) 
Kunst und Wissenschaft, . s- Aa 
“Städtische Bühnen, Orchester, Museum, Bücherei, Lesehallen ; 
Hochschulen.) 
Wohlfahrtspflege, w 
‘Armen -un d. Waisenwesen, Jugendamt, Arbeitsamt und Berufsbe- 
ratung, Tum- und Jugendpflege, Wohnungsfürsorge,Gesund=. 
heitswesen Untersuchungsämter, Krankenaänstalten. } 
VÄtI. Finaniverwaltung, 
‘ Kapital-ımd Schuldenverwaltmg, Stiftungsverwaltung, Grunde 
stücksverwaltıng, Güter und Forsten, Sparkasse, Loihamt, Ba 
teiligung an gewerblichen Unternehmungen, Steuer.) 
Von dieser Reihenfolge soll im einzelnen nur abgewichen ver. 
den, wenn und insoweit es unbedingt geboten ist. a 
Diejenigen Verwaltungszweige,. in denen die Deckung der Ausgaben 
38nz Oder teilweise auf eigenen Binnahnmen beruht, insbesa dere 
Also die Betriebe, müssen bei der Feststellung der Ausgaben um 
len richtigen Maßstab für die zu ihrer Deckung erforderlichen “ 
Zinnakmen zu gewinnen, im Wege der Verrechnung anteilig auch: zu 
Gen Ausgaben herangezogen. werden, die an und für sich in. das Go— 
biet anderer Verwaltungszweige fallen. 
. Deshalb muß, insoweit eine solche Erstattung von, Ausgaben 
in Frage kommt, der Haushaltsplan des erstattungspflichtizen‘ Ver. 
waltungszweiges insbesaudere folgende Ausgaben übernehmen © 
5 oine anteilize Vergütung der Kosten der Zen tralverwaltung, 
3. AAO Verzinsung. und Tilgung der auf ihn entfallenden Schuülden- 
_ beträge, 
5) die anteilige Uebortragung' deryenigen Ausgaben; die ihres 
se&chlichen.Zusammenhanges wegen an einer Stelle einheitlich. 
„verschrieben werden, z.BYRuhegehalte, Fernsprechgebühren usw. 
Während zu-L1). eine dem Aufwand. für dic Zentralverwaltung sich an- 
pasaschäs und nach dem Maße und dem Umfange der der Zentralverwal- 
bung durch die Srstattungspflichtigen Verwaltungszweige erwachsen- 
den Arbeit und Verantwortung sich abstufaende pauschaie Vergütung
	        
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