Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltatigkeit 
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gerufung eingelegt und zwar mit Erfolg; i 339 
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gelmäßig auch zugebilli nterhaltsrent 
4. i iesi igte Betra e ver— 
—* 5 d e Gerichten fanden 228138 —— zwischen 65 und 
Niemecht — Termine erfolgte en Offenbarungseid— 
Hornnndschaften haben zi —5 Von den bei der Berufsvor eerde durch die 
9* ie Kindsväter in den weitaus i mundschaft behandelten 
villig anerkannt. meisten Fällen die Vaterschaft frei 
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Vereinnahmte Unterhaltsgelder. Was die Erfüllung der Unterhalts— 
erbindlichkeiten anlangt, so wurde an dem bisherigen Verfahren festgehalten. Solange die 
dindsväter freiwillig und ordnungsgemäß ihren Verpflichtungen nachkamen und von ehrlicher 
Hesinnung gegen Kind und Mutter erfüllt waren, hielt man es für recht und billig, wenn 
ie Unterhaltsbeiträge von den Verpflichteten direkt an die Mütter oder Pflegefrauen bezahlt 
vurden. Bei derartig geregelten Verhältnissen genügte eine Uberwachung in der Weise, daß 
von Zeit zu Zeit bei den zum Geldempfang Berechtigten Anfragen erfolgten. In allen 
ibrigen Fällen, sei es, daß die Beziehungen des Vaters zu Mutter und Kind gelöst waren, 
ei es, daß amtliche Autorität notwendig war, wurde Bezahlung der Renten an die Berufs— 
»ormundschaft selbst verlangt. Die durch die Berufsvormundschaft vereinnahmten Beträge 
ꝛelaufen sichh auf rund 51500 78 000 M. Diese Beträge setzen sich fast durchwegs aus 
eigetriebenen oder eingezahlten Unterhaltsgeldern zusammen; etwa 1000 “ hiervon mögen 
uf die für einige Mündel geltend gemachten und eingehobenen Waisenrenten sich beziehen. 
Zeit Kriegsbeginn war natürlich infolge der Einberufung vieler Kindsväter zum Heere, ferner 
nfolge der herrschenden Arbeitslosigkeit die Erlangung oder Beitreibung von Unterhalts— 
jeldern schwer, vielfach auch unmöglich geworden. Es ist deshalb immerhin beachtenswert, 
)aß innerhalb der ersten 5 Kriegsmonate 21000 M für den Unterhalt der Kinder aufgebracht 
verden konnten, flossen doch die Einnahmen nurmehr in kleinen Beträgen zu. Den 2885 
3252 Einzahlungsposten standen 2349 2905 Auszahlungen gegenüber. Von den vereinnahmten 
Heldern wurden in 466 520 Posten 6500 6658 A an die hiesige Armenpflege als teilweiser 
Ersatz fir deren Aufwendungen überwiesen. Soweit die Gelder nicht zur Bestreituug der 
Unterhaltskosten oder zur Befriedigung von Ersatzansprüchen an die Kindsmütter, Pflegefrauen 
»der sonst Berechtigten hinausgegeben wurden, erfolgte Anlage auf Sparbuch, und soweit 
es sich verlohnte, auf Wertpapiere bei der Kgl. Hauptbank. 
Beitreibung der Unterhaltsgelder. Zur Beitreibung der Unterhaltsgelder 
war eine umfangreiche Tätigkeit erforderlich. Nur teilweise kann sie statistisch angegeben 
verden. In rund 900 2 100 Fällen wurden Erhebungen über den Aufenthalt der Kindsväter, 
hre Arbeitsstellen, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse gepflogen. Konnte der Aufenthalt 
»der die Arbeitsstelle nicht ermittelt werden, so wurde um Vormerkung ersucht. Die 
illgemeine Ortskrankenkasse, das städtische Einwohneramt sowie die Polizeiwachen haben die 
Berufsvormundschaft bei ihren Fahndungen unterstützt. Auch die auswärtigen Behörden 
)aben ohne Ausnahme die zahlreichen Anfragen entgegenkommend beantwortet. Nicht minder 
iebenswürdig erteilten die Arbeitgeber Nürnbergs Aufschlüsse über Lohnfragen und dergleichen. 
550850 mal ergingen an säumige Kindsväter schriftliche Zahlungsaufforderungen. Diese 
wvaren inhaltlich der Lage des Falles, insbesondere dem Verhalten des Kindsvaters angepaßt. 
In 280 456 Fällen wurde zur Pfändung, meistens Lohnpfändung geschritten. Gegen 55 85 
Schuldner wurde das Offenbarungseidsverfahren eingeleitet. Hatten die angewendeten 
Zwangsmaßregelm keinen Erfolg, so mußte, falls nicht die Werktätigkeit der Pflegefrauen 
mildernd eingriff, die Armenpflege um Unterstützung angerufen werden. Nach Kriedsbeginn 
trat als neue Hilfsquelle Roß d Frieasfürsorge hinzu.
	        
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