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Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
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Verufs- und Arbeitsfürsorge. Die Berufsberatung wurde häufiger als im
Vorjahre in Anspruch genommen. Bedingt war diese Mehrung durch die allgemeine wirt—
chaftliche Notlage, die damit zusammenhängende Verschlechterung des Arbeitsmarktes und die
Schwierigkeit in der Unterbringung von Kriegsbeschädigten. Bei allen Fällen von Berufs—
vechsel, bei Selbständigmachungen jeder Art, Ausbildungsfragen, Ausübung des Wander—
zewerbes usw. wurde vor der Einleitung weiterer Fürsorgemaßnahmen ein Gutachten der
Berufsberatung eingeholt, ebenso bei Anträgen auf Verleihung des Beamtenscheines gemäß
33 RVBG. Die Einrichtung der Berufsberatung fand auch Ausdehnung auf den Personenkreis
der übrigen Wohlfahrtspflege. Zusammen wurden 7604 Fälle in der Berufsberatung behandelt
und zwar in 48 Sitzungen, wozu insgesamt 240 Berater zugezogen wurden. 405 Beratungen
entfallen dabei auf den übertragenen Wirkungskreis für die Hauptfürsorgestelle Mittelfranken,
Heschäftsstelle Aürnberg.
Wie seither erfolgte auch eine Beratung sämtlicher zur Schulentlassung kommenden
Kriegerwaisen und Kinder Schwerkriegsbeschädigter und zwar durch das städtische Berufsamt
miengsten Einvernehmen mit der Fürsorge. Die Ergebnisse dieser Beratungen von 252 Knaben
und 2060 Mäochen wurden dann bei der Unterbringung im Berufsleben entsprechend verwertet.
Für die zu treffenden Fürsorgemaßnahmen war der Kinderfürsorgeausschuß des Bezirks—
fürsorgeverbandes zuständig.
Die Unterbringung von Schwerbeschädigten in Arbeit war bei dem durch die
ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse bedingten schlechten Arbeitsmarkt sehr schwierig.
Trotzdem gelang eine Arbeitsvermittlung bei 5600 Kriegsbeschädigten, was eine Besserung
gegenüber 522 Beschädigten im Vorjahr bedeutet. Es entfielen im Berichtsjahr 451 auf
Schwerbeschädigte, 129 waren solchen gleichgestellt. Am Ende des Berichtszeitraums waren,
abgesehen von der großen Zahl von dauernd erwerbsunfähigen Beschädigten, nur 760 Schwer⸗
beschädigte und 45 Gleichgestellte ohne Arbeit.
Der Schwerbeschädigtenausschuß — gemäß 8 21 des Gesetzes über die Beschäftigung
Schwerbeschädigter — behandelte 199 Fälle in 18 Sitzungen. Beim Gewerbe⸗ uUnd Kaufmanns-
gericht wurden 960 Vertretungen für klagende Kriegsbeschädigte übernommen.
Keben der Arbeitsvermittlung für Kriegsbeschädigte und ihnen Gleichstehende, wurde
auch die Arbeitsbeschaffung für Kriegerwitwen im Auge behalten. Besonders bei
Saisonarbeiten konnte hier eine ganze Reihe von Vermittlungen betätigt werden. Ebenso
gelang es in einer Anzahl von Fällen neben dem Arbeitsamt bei der Unterbringung von
Kriegerwaisen und von Kindern Kriegsbeschädigter im Berufsleben helfend einzugreifen.
Für Zwecke der Berufsfürsorge erstellten die Vertrauensärzte 393 Gutachten.
Wirtschaftliche Fürsorge. Infolge Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und dergl. ist eine
stärkere Inanspruchnahme der Fürsorge auch bei den Kriegsopfern eine natürliche und zwangs⸗
läusige Folge gewesen. Der Spruchausschuß des Bezirksfürsorgeverbandes erledigte u. a. in
seinen 25 Sitzungen nicht weniger als 682 Anträge in Angelegenheiten der Kriegsbeschädigten⸗
und Kriegerhinterbliebenenfürsorge.
Der Aufwand für laufende Unterstützungen betrug in 82 Fällen 8756,80 PA. Dieser
oerhältnismäßig sehr geringe Betrag gegenüber dem Gesamtaufwand des Bezirksfürsorgever⸗
handes Nürnberg erklärt sich daraus, daß es nur in Ausnahmefällen notwendig war, zu den
Versorgungsgebührnissen, die meist den Unterstützungsrichtsatz des Wohlfahrtsamtes überschreiten
oder wenigstens erreichen, laufende Unterstützung zu gewähren. Dagegen ist an einmaligen
Barbeihilfen für Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene in 782 Fällen an 346 Parteien
der Betrag von 24473,25 RAM ausbezahlt worden. Neben der Barunterstützung ist besonders
die Unterstützung mit Naturalien, hauptsächlich mit Kleidung, in Erscheinung getreten. Allein
im Verfügungsweg wurden durch die Kreisämter 6100 Anträge genehmigt — 2490 für