Polizeiverwaltung
Während des Jahres 1914 sind abgegangen: 1 Oberwachtmeister. 1 Wachtmeister
und 4 Schutzleute durch Versetzung zur Spähemannschaft, 1 Vizewachtmeister. Sergeanten
d 5 Sdußleute durch Versetzung in den Ruhestand— ferner traten 6 Schutzleute freiwillig
aus und 8 Mann wurden entlassen, 2 Sergeanten sind gestorben und eine Anzahl von
Schutzleuten ist fürs Vaterland gefallen. Neu zugegangen sind 18 Mann.
In den Berichtsjahren liefen 4311 230 Gesuche um Anstellung als Schutzmann ein.
221 1 102 Personen wurden zu den Musterungen geladen. Zu diesen sind 139 70 Mann
erschienen, von denen 7054 für tauglich befunden wurden.
Gesundheitszustand der Schutzmannschaft im Jahre 1913. (Nach dem Berichte
des städtischen Oberarztes).)
In stadtärztliche Behandlung kamen 1918 von der gesamten Schutzmannschaft, welche
während dieses Jahres überhaupt im Dienst gestanden hat, d. i. von 494 Mann 8381*77,104
Es handelte sich um 799 Erkrankungsfälle. Von den Erkrankten standen:
Zahl Prozent der Prozent ihrer
Gesamtmannschaft Altersklasse
im Alter von 21-30 Jahren 239 48,4 72,2
„31-40 F 97 19,6 84,3
41-250, 36 738 90,0
51-60 8 1,6 114,3
361-70, — 100,0
Die Erkrankungsfälle verteilen sich auf die einzelnen Monate folgendermaßen.
Januar. 112 Mai. 68 September 66
Februrrr.66989 Juni.. 50 Oktober .73
März .. 54 Juli... .. 56 November.. .. 67
April. 62 August. 54 Dezember. . 68
Es waren darunter:
Krankheiten der Atmungsorgane 143
Krankheiten der Verdauungsorgane 134
Rheumatismus. .. 74
chirurgische Erkrankungen. .. 148
Krankheiten der übrigen Organe 212
übertragbare Krankheiten. . 88
Unter den übertragbaren Krankheiten waren 65 Fälle Influenza, 9 Brechdurchfall,
4 kruppöse Lungenentzündung, je 8 Fälle Rotlauf und Mumps. Zahlreicher vorkommende
Krankheiten waren noch Neurasthenie mit 52, Neuralgie mit 19 und Bronchitis mit 18 Fällen.
Dienstverhältnisse der Schutzmannschaft. Durch Polizeisenatsbeschluß vom 16. April
1913 wurden der Schutzmannschaft weitere Erleichterungen in ihrem Dienste gewährt, nämlich
daß an den Sonntag-Vormittagen diejenigen Nummern, welche um 8 Uhr vormittags den
Straßendienst beendet haben, vom Reste des vierstündigen Wachttages befreit sind und demnach
von der Wache abtreten können.
Der Befehlsausgabe und dem mittägigen Unterrichte brauchen diese Mannschaften
an diesem Tage nicht beizuwohnen.
Ferner wurde durch den gleichen Beschluß genehmigt, daß den älteren berittenen
Schutzleuten mit mehr als 10 Dienstjahren im ganzen und mehr als 6 Reiterdienstjahren
an den Tagen, an welchen sie nachmittags frei haben, der zweite Dienstritt am Vormittag
bezw. die Teilnahme am Reitunterrichte erlassen wird.
) Wegen Einberufung dreier Stadtärzte zum Kriegsdienste war es nicht möglich, für das Jahr igi⸗
einen Bericht über den Gesundheitszustand der Schutzmannschaäft zu liefern.