Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

Gemeindevertretung und -Verwaltung 
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schlug, einer schon früher gegebenen Anregung entsprechend, vor, die Wählerlisten in der 
Weise herzustellen, daß die Wahlberechtigten durch amtliche Aufnahme von Geschäft zu Ge— 
schäft festgestellt werden. Der Ausschuß hat weiterhin zu der Frage Stellung zu nehmen 
gehabt, ob etwa einer Eingabe der sozialen Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Vereine 
hier entsprechend, für die Wahlen die Verbindung von Vorschlagslisten im Sinne des 8 14 
der Wahlordnung für die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestellten— 
bersicherung vom 83. Juli 1912 zuzulassen sei. Der Ausschuß hat vorgeschlagen, auch diese 
Neuerung einzuführen. 
Im Jahre 1914 fand nur eine Gesamtsitzung statt; es waren in ihr weder Gutachten 
zu erstatten noch Anträge zu stellen. 
13. Rechtsauskunftstelle und Vermittlungsamt. 
Allgemeines. Die städtische Rechtsauskunftstelle ist am 1. Januar 1913 in ihr 
2. Geschäftssahr eingetreten. Sie erteilt in allen Fragen des öffentlichen und bürgerlichen 
Rechtes Rat und Auskunft. Die Auskunfterteilung ist ausgeschlossen in Sachen, die von dem 
Ratsuchenden einem Rechtsanwalt übertragen sind, in Fällen, die gegen die guten Sitten 
berstoßen oder erkennen lassen, daß die Auskunftsuchenden sich einer gesetzlichen oder sittlichen 
Pflicht entziehen wollen, und in Angelegenheiten, in denen gegen die Stadtgemeinde Nürnberg 
Klage oder gegen die Beschlüsse des Stadtmagistrats Beschwerde erhoben ist. Aus diesen 
Gründen mußte in den Berichtsjahren in 26137 Fällen die Erteilung einer Auskunft 
verweigert werden. Dem Leiter der Rechtsauskunftstelle steht in den ihm geeignet erscheinenden 
Fällen das Recht zu, zwischen den Parteien die außergerichtliche Vermittlung zu versuchen. 
Von dieser Befugnis machte er in 324188 Fällen Gebrauch. Von den Fällen, in denen beide 
Parteien der Ladung Folge leisteten, gelang es 83,2 800/0 durch Vergleich zu erledigen. 
Personalstand. Die Leitung der Rechtsauskunftstelle oblag bis zum 31. Juli 1914 
einem rechtskundigen Ratsassessor, dem zur Erledigung der schriftlichen Arbeiten eine Schreib— 
hilfe beigegeben war. Bei Ausbruch des Krieges mußte am 1. August 1914 die Rechtsauskunft— 
stelle geschlossen werden, da dem Leiter derselben andere Geschäftsaufgaben übertragen wurden. 
Schon am 6. August wurde aber die Wiedereröffnung durch das Entgegenkommen des 
hiesigen Anwaltsvereines ermöglicht, dessen nicht zum Heeresdienst einberufene Mitalieder die 
Leitung im Turnus übernommen haben. 
Tätigkeit. Die Rechtsauskunftstelle hat sich in erfreulicher Weise weiter entwickelt. 
Sie wurde von 1131411736 Personen in Anspruch genommen und erteilte 1178012 066 
Auskünfte. Es hat somit im Jahre 1914 die Zahl der Anfragenden gegenüber dem Vorjahre 
eine Steigerung um 3,7 0/0, 1913: 17,9 o/o, die der erteilten Rechtsauskünfte eine Zunahme von 
2,40/0, 1913: 19,70/0 erfahren. Die prozentual geringere Steigerung im Jahre 1914 ist der 
außerordentlich seltenen Inanspruchnahme in den Monaten Oktober, November und Dezember 
zuzuschreiben. Es fanden sich in diesen Monaten über 1000 Besucher weniger als in der 
gleichen Zeit des Vorjahres ein. Ursache für diese Erscheinung ist der ausgebrochene Krieg, 
der zwar zunächst eine erhöhte Tätigkeit herbeigeführt, schließlich aber doch viele Personen 
beranlaßt hat, einen zu anderer Zeit vielleicht geführten Rechtsstreit zu unterlassen. Mit der 
Zahl der Prozesse mußte sich aber auch die Zahl der bei der Rechtsauskunftstelle gestellten 
Anfragen vermindern, die in der Mehrzahl einen bereits schwebenden oder wenigstens 
beabsichtigten Rechtsstreit betreffen. 
Die Anfragen betrafen alle Rechtsgebiete, doch war die Inanspruchnahme der 
Rechtsauskunftstelle auf den einzelnen Rechtsgebieten naturgemäß sehr verschieden stark. An 
erster Stelle steht das bürgerliche Recht mit 38583,20/0, dann folgen: Gewerbeordnung 
mit 15,7 1 12,90,0. Strafrecht und Strafprozeßrecht mit 10.319.50/0, Zivilprozek- und
	        
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