Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

Gemeindevertretung und Verwaltung 
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1Offizier ohne Verpflegung, vom 24. bis 26. September 34 Offiziere und 1 Unteroffizier 
ohne Verpflegung, am 17. Dezember 4 Offiziere, 4 Unteroffiziere und 20 Mann, die Offiziere 
ohne, die Mannschaften mit Verpflegung. 
Der Aufwand der Quartierträger für diese Einquartierungen ist nicht bekannt. Die 
staatlichen Vergütungen betrugen 97,96 AM. 
Vorspann wurde im Berichtsjahre nicht beansprucht. 
Für 1914 können zur Zeit keine Angaben gemacht werden. 
Unterstützung der Familien Einberufener. In den Berichtsjahren wurden an 
die Familien der aus der Reserve und Landwehr zu Friedensübungen einberufenen Mann— 
schaften auf Verlangen 36 665,96 33 132,82 MA in 1392 1520 Fällen vorschußweise aus der 
Stadthauptkasse gegen Ersatz aus Reichsmitteln durch das städtische Wehramt ausgezahlt. 
Der Ausschuß zur Festsetzung der gesetzmäßigen Höhe der Unterstützungen bestand in 
den Berichtsjahren aus dem rechtskundigen Magistratsrat Wagner und den bücgerlichen 
Magistratsräten Falkenstörfer und Orelli. 
Pferdevormusterung. Auf Grund der Pferde-Aushebungsvorschrift vom 7.August 1902 
haben im Laufe von 18 Monaten Vormusterungen stattzufinden. 
Da die letzte Pferdevormusterung im Stadtbezirk Nürnberg in der Zeit vom 13. bis 
25. November 1912 vorgenommen wurde, war die nächste 1914 in der Zeit vom 8. bis 15. Juni. 
Als Pferdevormusterungskommissär war 1913 Major z. D. Thieß bestellt, an dessen 
Stelle im November 1913 Major z. D. Freiherr von Gebsattel ernannt worden ist. 
Das Ergebnis kann zur Zeit nicht veröffentlicht werden. 
12. Gewerbe- und Kaufmannsgericht. 
a) Gewerbegericht. 
Bezäüglich der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Gewerbegerichts wird auf 
den Verwaltungsbericht 1902 S. 492 verwiesen. 
Personalstand. 1ständiger, 710stellvertretende Vorsitzende, 36 Beisitzer, 1ständiger, 
2 stellvertretende Gerichtsschreiber, I Amtsdiener und 1 Schreibkraft. 
Allgemeines. Das Jahr 1913 muß für die mit einigungsamtlicher Tätigkeit und der 
Entscheidung von Tariffragen befaßten Gewerbegerichte in den größeren Städten als 
ein besonders wichtiges und bedeutungsvolles bezeichnet werden. Galt es doch die im 
Jahre 1910 nach schweren Kämpfen zustande gekommenen Tarifverträge im Bau-und 
Malergewerbe, deren Geltungsdauer im Frühjahr 1913 ablief, zu erneuern. Dem tat— 
kräftigen Eingreifen und der umsichtigen Leitung der bereits bei früheren Anlässen von den 
Zentralverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit der Funktion von Unparteiischen 
betrauten Herren — Kgl. Gewerbegerichtsdirektor Dr. Prenner, München, Magistratsrat 
von Schulz, Berlin und Beigeordneter Rath, Essen — ist es jedoch zu danken, daß die 
Lohnbewegungen einen ruhigen Verlauf nahmen. Die von den Upparteiischen erlassenen 
Schiedssprüche fanden die Annahme der Beteiligten. Allerdings mußten hierbei, besonders 
für das Baugewerbe, viele nicht unwichtige Fragen, z. B. die Zulassung der Akkordarbeit, 
der örtlichen Regelung vorbehalten bleiben. In Nürnberg-Fürth waren die von den gewählten 
3 Unparteiischen, den Rechtsräten Fleischmann, Dr. Merkel und Wagner, bereits 
im April 1913 mit den Beteiligten begonnenen Verhandlungen Ende des Jahres noch nicht 
vollständig zu Ende geführt, wenn auch über mehrere Punkte bereits Einigung erzielt worden 
war. An vielen anderen Orten in Deutschland ist das Sachverhältnis das gleiche; auch dort 
kann, wie in Nürnberg-Fürth, der neue Vertrag für das Baugewerbe erst dann von den 
vertragschließenden Teilen unterzeichnet werden, wenn er in allen seinen Teilen anerkannt 
oder wenn, soweit notwendig, bei einzelnen Fragen die Entscheidung der höheren Tarif—
	        
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