Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit 
94 00 ausmahlten. Wir haben dies aber immer verschmäht, weil wir den hochausgemahlenen 
Weizen und Roggen nicht noch durch Beimischung so hoch ausgemaählener Gerste weiterhin 
verschlechtern wollten; die Lagerfähigkeit des Mahlproduktes und die Güte des Brotes 
hätten zu stark darunter gelitten. Die Gerste wurde vom 9. August 1916 ab — an diesem 
Tage begann die Ausmahlung der Gerste — mit 62 0,0, und zwar 20/0 Grieß und 60 040 
Mehl, ausgemahlen. Vom 24. August 1916 ab wurde die Ausmahlung von Grieß ein— 
gestellt und es blieb bei den 60000 Mehl. Am 14. September 1916 erhöhte sich die 
Ausmahlung auf 80 0/0, am 26. September 1916 wurde sie auf 70 040 herabgesetzt, am 
31. Januar 1917 wieder auf 75 0/0, vom 10. April 1917 ab auf 77 0/0 und vom 12. Mai 1917 
ab auf 80 0/0 erhöht. 
Die Ausmahlung von Grieß verdient besondere Beachtung. Wir stellten im 
Jahre 1915 einigen Grieß her. Die Reichsgetreidestelle verbot dies zwar, um selbst aus 
dem Grieß außergewöhnlichen Verdienst zu erhalten, das kümmerte uns aber auch hier nicht 
weiter, sondern wir ließen Grieß ausmahlen, soweit das Bedürfnis vorhanden war. Erst 
vom September 1916 ab wurde jede Grießherstellung unterlassen, weil das Kontingent dies 
nicht mehr zuließ. Wir begnügten uns nur, gelegentlich für städt. Anstalten und insbesondere 
für die Volksspeiseanstalten dann und wann einige Mengen Grieß ausmahlen zu lassen. 
Backvorschriften. Es blieb auch für das Jahr 1917 bei dem Einheitsweißbrot 
und Einheitsroggenbrot der Jahre 1915 und 1916. Die Kartoffelnot des 
Winters 1916/17 zwang nur dazu, die Kartoffeln in größerem Umfange durch Rüben zu 
ersetzen. Im Frühjahr 1917 tauchte der Gedanke auf, ein „Einheitsbrot“ überhaupt 
herzustellen, d. h. nur eine einzige Brotsorte zuzulassen. Die eigenartige Regelung der 
Nürnberger Brotversorgung ließ die Durchführung dieses Gedankens nicht zu, da dieses 
Einheitsbrot in Nürnberg zu einem Mehrverbrauch geführt hätte. (Räheres siehe hierüber 
Dr. Werß, a. a. O. S. 26 ff.) Es wurde daher auf Vorschlag des Referenten das Einheits— 
brot für Nürnberg abgelehnt. 
In der Kuchen- und Tortenfrage sowie hinsichtlich der sonstigen Back— 
vorschriften änderte sich gegenüber dem Bericht für 1915 und 10916 nichts. Wichtig ist nur, 
daß es auf Grund mehrfacher energischer Forderungen, die bei der Reichsgetreidestelle 
wiederholt persönlich vertreten werden mußten, gelang, den bayer. Lebkuchenfirmen ein kleines 
Kontingent Mehl zur Herstellung von Einheitsplätzchen zu verschaffen. 
Vom 21. Januar 1917 an erhielten Kinder im 1.—4. Lebensjahr auf besondere 
Anweisung Kinderzwieback; das gleiche Recht erhielten auch Kranke. Außerdem 
wurde vom 1. Mai 1917 ab einer neugegründeten Krankenabteilung des städt. Lebensmittel— 
amtes wöchentlich eine bestimmte Menge Weizenmehl zur Verfügung gestellt, aus welchem 
gutes Weißbrot hergestellt und auf ärztliche Anweisung an Kranke abgegeben wurde. 
Als Höchstsatz wurden pro Woche 80 Ztr. ausgegeben. 
Bestandserhebungen. Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Vorräte erfolgte 
am 15. Februar 1917. In der Zeit vom 15.—25. Juni wurde eine Ernteflächen— 
erhebung, in der Zeit vom 1.-220. Juli eine Erntevorschätzung durchgeführt. In 
der Zeit vom 20. September bis 5. Oktober 1917 wurde eine Erhebung der Getreide— 
ernte in Verbindung mit einer Nachprüfung der Ernteflächenerhebung 
vorgenommen. 
Kontingentierung des Brotverbrauches. Die Tageskopfmenge mußte vom 
14. April bis 8. Juli 1917 auf 1709 herabgesetzt werden; sie betrug vom 9. Juli bis 
31. Oktober 1917: 220 4, vom 1. November bis 31. Dezember 2009 Mehl. Vom 16. März 
bis 15. April 1917 wurden der Stadt 310200, vom 16. August bis 4. Dezember 1917 
304 120 und von da ab nur mehr 303412 Köpfe angerechnet.
	        
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