Objekt: Der syntaktische Gebrauch der Conjunctionen in den Adverbialsätzen bei Hans Sachs

das sie sich alle rüsten theten, 
zu ziehen in ir Vatterlandt? 
Wie in anderen Adverbialsätzen fehlt manchmal 
in den durch wenn eingeleiteten Conditionalsätzen 
wohl auch infolge momentaner Gedankenlosigkeit des 
Dichters das Verbum finitum: 
XIX. 357. wenn der Gerechten vil im Land, 
dess frewet sich das Volck allsand. 
Bisweilen verwischt Hans Sachs die Grenze zwischen 
Conditional- und Concessivsatz: 
XIIT. 498, wenn ich wer Alexander schon, 
so nemb ich das Erbieten on. 
Sehr oft hat aber in derartigen Fällen das Reim- 
bedürfnis Flickwörter wie schon, auch u. Ss. w. ver- 
anlasst. 
WO 
erscheint seit dem 14, Jhd. in der Bedeutung einer be- 
dingenden Conjunction, die freilich noch nicht immer 
scharf ausgeprägt ist. Bisweilen leuchtet bei Hans 
Sachs noch der lokale Ursprung hindurch, so 
I. 100. ich will mich an meim Bruder rechen, 
erschiessen in, oder erstechen, 
wo er mir bekumpt in der Nehen. 
V. 185, also wird durch ir teglich Kochen 
verwarlost vil, verwüst und brochen, 
wo ich nit bin hinden und vorn. 
VIIL. 207. wo ich den König mag erreichen, 
wil ich warhafft erstechen den. 
Meist ist aber die conditionale Bedeutung zum 
Siege gelangt: 
I. 284. all menschlich Arbeit wer verlorn, 
wo Got nit geb das sein Gedeyen. 
I. 298. und blieb also im Tod verarmet, 
wo sich sein Christus nit erbarmet, 
IV. 37. wo das Alter nicht strafft die Jugend, 
wuchs es auff inn aller Untugend.
	        
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