Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit 
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durften mit diesen Karten — allerdings möglichst sparsam — alle künstlich ernährten Säug— 
linge, welche Hafermehl benötigten, bedacht werden. Ferner wurde beschlossen, für Kinder 
im 1. und 2. Lebensjahre schon auf ärztliche Rezepte hin Hafernährmittel durch die Apotheken 
abgeben zu lassen. Die Verteilung von Bezugsscheinen durch die Mutterberatungsstellen 
blieb bestehen. 
Die allgemeine Versorgung der Säuglinge und Kleinkinder regelte sich dar— 
nach in folgender Weise. Die Kinder im J1. und 2. Lebensjahr erhielten täglich 111, die 
Kinder im 3. und 4. Lebensjahr täglich 841 Vollmilch. Für Kinder im 1. bis 4. Lebens- 
jahre konnten ferner wöchentlich bis zu 6 Brotmarken gegen Zwiebackmarken umgetauscht 
werden. Für je 2 Brotmarken wurde 1 Zwiebackmarke zum Bezug von 1009 Zwieback 
gegeben, sodaß für jedes Kind 300 9 Zwieback wöchentlich bezogen werden konnten. Ferner 
konnten für die Kinder im 1. und 2. Lebensjahre Hafernährmittel bezogen werden. 
Entsprechende Bezugsscheine wurden durch die 8 Mutterberatungsstellen ausgegeben. 
Außerdem durften die Arzte nach ihrem Ermessen Kindern im 1. und 2. Lebensjahr Hafer— 
nährmittel unter Benutzung eines vorgeschriebenen Rezeptformulars verschreiben. Kranken 
Kindern konnte vom Krankenernährungsausschuß noch eine Extrazulage bewilligt werden. 
Vom 11. November an erhielt jedes Kind im 1. und 2. Lebensjahr monatlich eine Sonder— 
zuweisung von 500 9 Hafererzeugnissen u. dgl. und 100 9 Zucker. Damit fielen die Bezugs— 
karten der Mutterberatungsstellen auf Hafernährmittel weg. Benötigte ein krankes oder 
unterernährtes Kind ausnahmsweise noch mehr Hafernährmittel, so konnte die Zuteilung der 
weiteren Menge durch die Arzte der Mutterberatungsstellen bei dem Krankenernährungs— 
ausschuß beantragt werden. — Vom 24. Dezember ab wurde den in den Geschäften der 
Kinder- und Altenversorgung eingeschriebenen Kindern im 1. und 2. Lebensjahre alle 14 Tage 
bis zu 600 g Zwieback zugewiesen. Für je 100 9 Zwieback waren 2 Brotmarken abzugeben. 
Die Zwiebackabgabe in den 3 städtischen Läden blieb nur noch für die Kinder im 3. und 4. 
Lebensjahre bestehen. 
Zur gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung wurde wieder eine 
Reihe von Maßnahmen getroffen. 
Wegen Mangels an Gummisaugern in den Geschäften und Apotheken nahm 
der Magistrat die Beschaffung dieser Artikel selbst in die Hand. Das Stück wurde bei 
einem Einkaufspreis von 28 für 80 — abgegeben. Der Überschuß diente zum weiteren 
Ankauf und zur unentgeltlichen Abgabe von Saugern an bedürftige Mütter. Im Berichts— 
jahre wurden von der städtischen Säuglingsfürsorge 3700 Sauger verkauft. Mit Rücksicht 
auf die Knappheit beschloß der Ausschuß der Kostkinderaufsichtsdamen am 285. Oktober, 
Sauger nur für Kinder im 1. und 2. Lebensjahre und zwar für solche, die nicht von der 
Mutter gestillt werden, abzugeben. Die sämtlichen hiesigen Apotheken und Mutterberatungs- 
stellen wurden aufgefordert, danach zu verfahren. 
Die städtischen Schulen stellten auf Veranlassung der Handarbeitsaufsichtslehrerin 
einen Posten Säuglingswäsche zur Verfügung. 
Zu den gewöhnlichen AUusgaben kamen noch folgende. Es wurde vom Kriegs— 
fürsorgeamt für Säuglingsausstattungen und -wäsche an bedürftige Mütter zunächst ein 
Betrag bis zu 2000 A angewiesen. Ferner wurden dem vom deutsch-evangelischen Frauen— 
bund, Ortsgruppe Nürnberg, im städtischen Anwesen Dürrenhofstraße 2 eingerichteten Mütter— 
und Säuglingsheim, die Kosten für die Säuglingsausstattungen in Höhe von 1145,29 b 
und die Ausgaben für Einrichtung der elektrischen Beleuchtung in Höhe von 564,19 M durch 
die Stadt ersetzt. Sodann wurde dem Wöchnerinnenheim zur Einrichtung einer Kinderkrippe 
das Stiftungsanwesen Rieterstraße 78 unter Bezahlung des Mietzinses aus Mitteln der 
Fugun
	        
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