Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

Gemeindegnstalten mit besonders geführter Rechnung 
Dritte Abteilung. 
Gemeindeanstalten mit besonders geführter 
Rechnung. 
Die in dieser Abteilung aufgeführten Gemeindeanstalten, nämlich die Sparkasse 
und die Leihanstalt, sind Anstalten, denen eine eigene Rechnungsführung nach der 
besonderen Art ihrer Betriebe obliegt. Sie stehen unter Verwaltung des Stadtrats, ohne 
daß ihre Rechnungen einen Bestandteil der Kämmereihauptrechnung bilden. 
Die Rechnungen der Sparkasse und der Leihanstalt werden nach Maßgabe der 
Bestimmungen der Gemeindeordnung wie die Hauptrechnung, aber gesondert, gestellt und 
sodann den Stadträten und der Regierung von Mittelfranken zur Prüfung mitgeteilt. Die 
Rechnungsergebnisse werden öffentlich bekannt gegeben. 
Das Vermögen, welches sich aus den Überschüssen der Sparkasse bildet, ist und bleibt 
Eigentum der Stadtgemeinde Nürnberg. Die Stadtgemeinde ist jedoch verpflichtet, dauernd 
eine Sicherheitsrücklage zu erhalten, deren Höbe sich nach den jeweils bestehenden Vor— 
schriften bemißt. 
Der Gewinn, der sich aus dem Betriebe der städtischen Leihanstalt ergeben sollte 
fließt in die Gemeindekasse, welche auch eintretenden Falles den Verlust zu ersetzen hat.
	        
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