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1. Allgemeines.
Der Haushaltplan der Stadtgemeinde Nürnberg für das Berichtsjahr, der in
den Sitzungen des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 11. 12. und 13. April von
beiden städtischen Kollegien gemeinschaftlich eingehend durchberaten wurde, ist mit Magistrats—
beschluß vom 20. April aufgestellt und nach Ablauf der gesetzlichen Auflagefrist vom Kolle—
gium der Gemeindebevollmächtigten mit Beschluß vom 22. Mai endgültig festgesetzt worden.
Der Voranschlag für den eigentlichen Gemeindehaushalt schloß in den Betriebsroheinnahmen
und -ausgaben mit 57 256 418,60 M ab.
Die weitere Verschlechterung der Verhältnisse durch den Fortgang des Krieges
zwang auch im Berichtsjahre zur Heranziehung der vom Staatsministerium des Innern gut—
zeheißenen außerordentlichen Deckungsmaßnahmen. Als solche wurden genehmigt:
.. Die Überweisung des voraussichtlichen Reinertrags der Sparkasse und ihrer
Sicherheitsrücklage an den Kämmereibetrieb (380000 M6); 2. die Verrechnung auf
Darlehen: 4a) der Stellvertretungskosten für die eingerückten Beamten und Lehrer (doppelte
Ausgaben) mit 1882570 M und b) der Verzinsung der für die reichsgesetzlichen Unter—
ttützungen aufgenommenen Darlehensbeträge (1169640 46); 8. die Aussetzung der An—
fsammlung von Tilgungsbeträgen für die erst in späteren Jahren beginnende Heim—
zahlung von Anlehensschulden mit einem Teilbetrag von etwas über !, des Sollbetrages
265 704 46). Es war dabei möglich geworden, die bisher auf Darlehen genommenen
Triegsteuerungszulagen ganz aus Betriebsmitteln zu decken und die verfügbaren Bestände
der Erneuerungsfonds den Betrieben zu erhalten.
Nach rechnerischer Durchführung aller dieser außerordentlichen Maßnahmen konnte
die Abgleichung des Voranschlages durch Festsetzung einer Gemeindeumlage von 1950/0 (wie
im Vorjahre) erfolgen, wo ein Umlagensteuersoll von 8842 500 MX zu Grunde gelegt werden
konnte. Die Kämmereireserve zur Deckung etwaiger unvorhergesehener Ausgaben und Ein—
nahmeausfälle war dabei mit 300 000 M vorgesehen.
Um auf Abminderung der Kriegsschulden hinzuwirken, wurde bei den Beratungen
des Haushaltplanes 1917 ferner beschlossen, daß 1.das Darlehen für die nach dem Voran—
schlag aus ihm zu deckenden laufenden Ausgaben nur dann und nur insoweit verwendet
wird, als dies zur Bilanzierung der Kämmereirechnung nötig ist, und 2. allenfalls darüber hinaus
sich ergebende Betriebsüberschüsse in erster Linie zur Tilgung der Kriegsschulden verwendet
werden.
Der Abschluß der Kämmereirechnung für das Jahr 1917 ermöglichte es, von der
Verrechnung auf Darlehen bezüglich der oben unter Ziffer 2 aufgeführten Ausgaben Ab—
stand zu nehmen. Die Zurückstellung der Tilgungsbeträge (s. oben Ziff. 3) kam gleichfalls
nicht zur Anwendung, da durch die Benützung des Uberschusses der Kämmereihauptrechnung
für 1916 die Nachholung aller in den Jahren 1915-1917 zurückgestellten Tilgungsbeträge
möglich wurde.
Besonders hervorzuheben ist noch, daß den Erneuerungs- und Erweiterungsfonds
im Berichtsjahr Sonderzuweisungen aus Betriebsüberschüssen zugeführt werden konnten.
Dies war der Fall beim Erneuerungsfonds des Gaswerks, bei welchem außer der regelmä—
ßigen Zuweisung von 348248 M eine Sonderzuweisung von 1500000 M aus dem Betriebs—
überschuß des Jahres 1917 erfolgen konnte. Ebenso konnte bei dem Erneuerungsfonds der
Straßenbahn außer der ordentlichen Zuweisung von 522 702 M eine außerordentliche Rück⸗
e 1087 980 M gleichfalls aus den Mehrerträgnissen des Jahres 1917 angesammelt
verden.