Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

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Personalstand. Näheres hierüber im Statistischen Jahrbuch der Stadt Nürnberg, 
Abschnitt XIX: „Allgemeine Verwaltung und Finanzwesen der Stadtꝛ. Am Ende des Be— 
richtsjahres waren einschließlich der zum Heeresdienst einberufenen Beamten, jedoch ohne die 
Magistratsmitglieder und die nicht stimmberechtigten Rechtsräte und ohne die Aushilfskräfte, 
2645 (2704) Beamte, davon 348 (414) nicht in Gehaltsklassen eingereihte, vorhanden. Zum 
Heeresdienst waren bis Schluß des Jahres 1360 Beamte einberufen. Bis zum 31. Dezember 
1917 waren gefallen: 156 städtische Beamte, in Gefangenschaft geraten: 49 Beamte und ver— 
mißt: 11 Beamte. 
Gehaltsverhältnisse. Die Gehälter der zum Heeresdienst einberufenen Beamten 
vurden auf Grund des 8 66 des Reichsmilitärgesetzes vom 6. Mai 1880 weitergezahlt. 
Die seit 1. Juli 1915 gewährte Allgemeine Gehaltszulage von jährlich 10006 
für die ständigen Beamten der „Gehaltsordnung für die eingereihten Beamten“ Klassen 8 
nit 16, der „Gehaltsordnung für die nicht eingereihten Beamten“ und für die ständigen Lehr— 
kräfte der Gehaltsklasse7 ist durch Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 13. und 20. November 
ab 1. Oktober für ruhegehaltsberechtigt und als Bestandteil des Grundgehalts 
erklärt worden. 
Teuerungszulagen. Durch Beschluß vom 27. März wurde den ständigen Beamten 
und Lehrkräften aller Gehaltsklassen im Hauptberufe, soweit sie nicht zum Heeresdienst eingezogen 
sind, für das Jahr 1917 eine einmalige, nicht ruhegeldfähige, außerordentliche Gehaltszulage 
von je 2004 gewährt. Die sämtlichen dienstleistenden Aushilfskräfte im Hauptberufe 
einschließlich derjenigen im Verwaltungsdienste und im Straßenbahnfahrdienste und der Aus— 
hilfslehrerinnen erhielten rückwirkend vom 1. Januar 1917 an für das Jahr 1917 eine 
einmalige außerordentliche Taggeldzulage von täglich 60 9. War seit 1. Januar bereits eine 
Erhöhung der Bezüge erfolgt, so war diese auf die neue Taggeldzulage von 60 — anzurechnen. 
Für das letzte Vierteljahr 1917 wurde den männlichen Aushilfskräften eine weitere außer— 
ordentliche Taggeldzulage von 1,20 A, den weiblichen von 0,90 M für den Tag gewährt. 
Außerdem erhielten die weiblichen unständigen Aushilfsbeamtinnen, sowie die ständigen 
und unständigen Arbeiterinnen, welche an Stelle von männlichen Personen im Außendienste 
der Stadt tätig sind — in erster Linie Aushilfsstraßenbahnführerinnen und -shaffnerinnen, 
Messerableserinnen, die Ermittlerinnen der Kriegerhinterbliebenenfürsorgestelle, die 
Arbeiterinnen beim Gaswerk, bei der Straßenreinigung usw. — mit Wirkung vom 
l. Oktober 1917 an in jederzeit widerruflicher Weise zu ihrer Taggeldzulage von 90 4— eine 
weitere außerordentliche Zulage von 30 für den Arbeitstag in Form einer „Außen— 
dienstzulage“. Ständigen Beamten und Aushilfskräften, die wie bei der Heilstätte Engel— 
hal, beim Heiliggeistspital, Sebastianspital, Krankenhaus freie Wohnung mit Beheizung 
und Beleuchtung sowie freie Verköstigung in städtischen Anstalten erhielten, wurden die 
einmalige Gehaltszulage wie die außerordentlichen Taggeldzulagen nur zur Hälfte gewährt. 
Den städtischen Pensionisten und Hinterbliebenen von städtischen Angestellten 
Beamten, Lehrkräften, Arbeitern und Arbeiterinnen) wurden, unbeschadet der bisher schon 
gewährten Unterstützungen, für das Jahr 1917 einmalige außerordentliche Beihilfen bewilligt. 
Es erhielten bei einwandfreier Dienstzeit'die Pensionisten mit einem jährlichen Ruhegehalte 
bis zu 2500 A je 100 Mb, die Witwen mit einem Witwengelde bis zu jährlich 1200 M0, 
ohne versorgungsberechtigte Kinder je 5200, mit 1 Kind je 606, mit 2 Kindern je 70 &6, 
mit 3 Kindern je 80 „, mit 4 Kindern je 90 MA, mit 5 und mehr Kindern je 100 M. Die 
gleichen Beihilfen wurden für das Jahr 1917 unter den vorstehenden Voraussetzungen auch 
denjenigen Pensionisten und Hinterbliebenen von städtischen Angestellten gewährt, welche erst 
nach dem 1. Januar 1917 in den Genuß eines Ruhegehaltes oder einer Hinterbliebenen— 
versorgung kamen. Die laufenden Kriegsteuerungszulagen wurden weiterhin wesentlich erhöht.
	        
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