Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit 
z⸗ 
19. Milchversorgung. 
Milchversorgungsamt. Der Kundenzwang war bereits am 22. Dezember 1916 
eingeführt worden, auch die Kundenlisten und die allgemeine Stadtkartothek für die Be— 
völkerung waren bereits angelegt und in Benützung. Im Februar 1917 wurde eine eigene 
Abteilung für Kranke, Stillende und Schwangere gegründet und eine eigene Kartothek für 
jede dieser drei Abteilungen geschaffen. 
Das Veirfahren, daß wöchentlich nur eine Sitzung des Krankenernährungsausschusses 
stattfand, wurde zwecks rascherer Belieferung der Kranken mit Milch dahin geändert, daß 
die einlaufenden Gesuche jeweils täglich an die einzelnen Mitglieder des Arzteausschusses 
verteilt, von diesen erledigt und alsdann sofort dem Milchversorgungsamt zugeleitet werden, 
das den Milchbezug einweist. Da die Zuweisung an den gewünschten Händler immer 2 bis 3 
Tage in Anspruch nimmt, wurden unter Berücksichtigung des örtlichen Bedürfnisses 14 
sogenannte Ausweisstellen geschaffen d.h. Geschäfte, die ständig mit einem Pauschquantum 
Milch beliefert werden und auf Grund eines vom Milchversorgungsamt dem Kunden 
behändigten Ausweises diesen bis zur Versorgung durch den gewünschten Händler mit Milch 
beliefern. Ende Juli wurde im Anschluß an die allgemeine Kartothek für die Belieferung 
der Bevölkerung mit Milch eine gesonderte Kartothek für die Belieferung der über 
14 Jahre alten weiblichen Personen mit Dauermilch und Quark angelegt. Im Oktober 
wurde eine weitere Kartothek für die Belieferung der Cafés, Hotels und Restaurationen, An— 
stalten und Schwerarbeiterbetriebe errichtet. Während bei der Dauermilch- und Quarkkartothek für 
die Bevölkerung die Belieferung nach Anteilen erfolgt, wurden die Cafes, Hotels und Restaurationen 
zunächst nach Maßgabe der zugewiesenen Sacharinmenge beliefert. Später wurde der 
Zuweisung die Tassenzahl des Ausschankes zu Grunde gelegt. Für je 500 Tassen wurde 
eine Belieferungseinheit gegeben. Die Belieferungseinheit wurde zunächst auf 2/2 Kilo, 
späterhin auf 4 Kilo festgesetzt. Die Beliefernng der Schwerarbeiterbetriebe erfolgte nach 
Maßgabe der Einweisung durch das Lebensmittelamt. Die Anstalten (Kriegskinderküchen 
und die Volksspeiseanstalten am Sand) werden nach ihren Angaben je nach Bedarf beliefert. 
Für die Cafés, Hotels und Restaurationen wird. der von ihnen angegebene Ausschank 
auf Grund der Geschäftsbücher und Kassaabschnitte nachgeprüft, außerdem wird die Kommission 
für Dauermilchbelieferung, bestehend aus den Vorständen der Vereinigungen der Caféhaus— 
besitzer und Restaurateure, gutachtlich gehört. Eine weitere Kartothek wurde gegründet für 
Krankenhäuser, Krippen, Säuglingsheime, Schulen und Institute, die Kreistaubstummenanstalt 
und das Blindenhejim. Diese Anstalten werden mit Frischmilch beliefert. Sie gliedern sich 
in Anstalten mit ständigen Insassen, wechselnden Insassen, und sogenannte gemischte Anstalten, 
bei denen der Aufenthalt der Insassen teils von längerer, teils von kürzerer. Dauer ist. Die 
Belieferung der Insassen erfolgt mit der ihnen nach dem Lebensalter zustehenden Milchmenge, 
die Insassen der Krankenhäuser und ähnlicher Anstalten werden auf Grund der ärztlichen 
Begutachtung beliefert. In der Belieferung der Altersmilchberechtigten trat eine 
Anderung insoferne ein, als nunmehr Personen vom Beginn des 70. bis zum vollendeten 
75. Lebensjahr 41 Vollmilch erhalten, Personen über 75 Jahren 21 Vollmilch, während 
vorher nur Personen über 75 Jahre Altersmilch erhielten. 
Die erste allgemeine Milchkartenausgabe vom 6. Januar 1917 unterschied sich 
von der des 6. Oktobers 1916 dadurch, daß es sich nicht mehr bloß um die Ausgabe von 
Milchvorzugskarten, sondern um die Ausgabe von allgemeinen Milchkarten handelte. 
Es wurden von da ab Vollmilch- und Magermilchbezieher unterschieden. Vollmilch bekamen 
die Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die schwangeren Frauen in den letzten zwei 
Monaten der Schwangerschaft und die Kraänken. Alle andern Personen erhielten nur noch 
Magermilch, und zwar die stillenden Frauen und die Personen über 75 Jahre eine Tages—
	        
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