Volltext: Berichte über die Bayerische Landes-Industrie-, Gewerbe- und Kunst-Ausstellung zu Nürnberg 1882

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Mittelfranken (18); daran schliessen sich Oberfranken (7), Schwaben (4). 
Oberbayern (3), Niederbayern (2) und Oberpfalz (1).“ 
Von den Tabak- und Zigarrenfabriken hatten nur 12 im Ganzen, aus 
der Pfalz gar nur 1 ausgestellt. Diese geringe Beteiligung ist auf die 
Entmutigung der Industrie durch die nun hoffentlich endgiltig erledigten 
Monopolisierungsbestrebungen etc. zurückzuführen, in welcher Hinsicht eine 
nur von kompetenter Seite gewordene Notiz von Interesse sein dürfte: 
Vor der Zoll- und Steuererhöhung im Jahre 1879 war der Export 
von Zigarren blühend. Nach derselben hörte er fast ganz auf, da, um der 
Zollkassa nicht zu schaden, eine den neuen Sätzen entsprechende Rück- 
vergütung nicht gewährt werden konnte. 
Während im Jahre 1879 für ausländischen Tabak eine Zollerhöhung von : 
Mk. 12 auf Mk. 42,50 per 50 kg 
festgesetzt wurde und sofort in Kraft trat, wurde für den im Inlande ge- 
pflanzten Tabak — bis dahin nur mit einer Flächensteuer von ca. Mk. 1 
per 50 %g belastet — eine Steuer von: 
Mk. 22,50 per 50 kg 
normiert, jedoch mit den Uebergangsbestimmungen, dass : 
der im Jahre 1879 gepflanzte Tabak keine Steuererhöhung 
„1880 „nur Mk. 10 per 50 kg 
„1881 , 9 2» 15, 50 ,, und 
erst „ „1882 „die volle Steuererhöhung 
zu tragen habe. 
Der Export von Zigarren aus ausländischem Tabak wurde in die 
ausserhalb der Zollinie liegenden deutschen Orte, aber auch leider nach 
Holland und Belgien gedrängt, es sei denn, dass auch noch die eine oder 
andere Fabrik im Inlande sich hat dazu verstehen können, ganz ab. 
geschlossen für sich als Konklave nur für den Export zu arbeiten und die 
aus der Zollkontrole erwachsenden sehr erheblichen Kosten zu tragen. 
Durch die progressive Steuer auf inländischen Tabak ist es allerdings 
nicht möglich, die erst jetzt eingetretene höchste Steuer beim Export ent 
sprechend rückzuvergüten. Hierdurch hat aber auch der Export von Zigarren 
aus inländischem Tabak ganz ausserordentlich gelitten. 
Seit Dezember v. Js. wird bei Export von Zigarren eine Rückver 
gyütung von: 
Mk. 11 per 50 kg 
gewährt, es macht dies bei Zigarren aus ausländischem Tabak nur ca. "/e 
des Zolles, da aus 300 kg Rohtabak nur ca. 200 %g Zigarren hergestellt 
werden können und die Tabakrippen und sonstigen Abfälle nur einen sehr 
geringen Wert haben. 
Die Zigarrenfabrikanten, fast nur auf’s Inland angewiesen und durch 
Monopolisierung und andere Projekte beunruhigt, sahen sich teilweise 
genötigt, Arbeiter zu entlassen oder die Arbeitszeit zu verkürzen. Auch
	        
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