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stehenden Kunz von Kaufungen gefangen, aber gegen
eine versprochene Geldsumme wieder losgelassen worden
sein soll. Dagegen schlug ‚Albrecht die Nürnberger
unter den Hauptleuten Georg Geuder und Johann Pirk-
haimer bei Aurach unweit Leutershausen. Der Friede,
welchen Pfalzgraf Ludwig 1453 vermittelte, liess gerade
die hauptsächlichsten Streitpunkte unerledigt. Bezüglich
des Landgerichtes verglich man sich durch einen Ver-
trag zu Ansbach vom 6. Januar 1496 dahin, dass die
Markgrafen in Sachen über Grund und Boden, der
ausserhalb der Stadt Nürnberg gelegen, die Gerichtsbar-
keit haben sollten und die Nürnberger jedesmal zwei
Rathsherren zu dem Landgericht schickten, über Per-
sonen auf dem Lande aber, welche nürnberger Unter-
thanen seien, sollte allein der Stadt Nürnberg die Ge-
richtsbarkeit zustehen. Schon wenige Jahre darauf brach
jedoch der Kampf von Neuem aus. Der Markgraf Casi-
mir sprach das Recht des Kirchweihschutzes über den
(jetzt nicht mehr existirenden) Weiler Affalterbach bei
Altdorf an, welches die Nürnberger bisher ausgeübt hatten.
Während man nun zu Erfurt über die Beilegung dieses
Streites verhandelte und die Nürnberger am 19. Juni
1502, wie seither immer, diesen Schutz ausübten, zog
Marggraf Casimir mit einer Schaar, worunter sich auch
Götz von Berlichingen befand, vor die Stadt auf die
Ebene bei Lichtenhof und schlug nicht nur die unter
Anführung eines Stromer herausgerückten Bürger, son-
dern auch die von dem Kirchweihschutz zurückkehrende
Schaar, wobei 6 Feldschlangen, 1 Panier und 6 Hand-
werksfahnen verloren gingen und gegen 300 Bürger auf
dem Platze blieben. Von dem Muth der so zahlreichen,
in den Waffen geübten Bürgerschaft Nürnbergs, die von
ihren Mauern herab unthätig mit ansehen konnte, wie
eine Viertelstunde vor der Stadt ein im Verhältniss zur
städtischen Bevölkerung sehr schwacher Feind einige
hundert Mitbürger tödtet, gibt freilich dieser Vorfall kein
vortheilhaftes Zeugniss. Dem Unglück dieses Jahres, das
so grosses Leid in viele nürnberger Familien gebracht
hatte, folgte ein Paar Jahre darauf eine für die Nürn-
berger schr erfreuliche Begebenheit, die Erwerbung
eines beträchtlichen Gebietes, das zwar die Macht
der Stadt ansehnlich vermehrte. aber freilich auch für