Volltext: Nürnberg

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Schultheiss und den Bürgermeistern von Nürnberg per- 
sönlich einzufinden und bei den Heiligen zu schwören, 
dass sie: den durch Brand und andere Unfälle ganz ver- 
heerten Wald wieder in den vorigen Stand setzen, ihn 
von keinem Auswärtigen und Unberechtigten benützen 
lassen und sich dabei im Falle der, Noth an den Rath 
und Beistand der Bürger von Nürnberg wenden sollten. 
Unter den Forstmeistern standen sechs Erbförster, die 
wieder ihre Stockförster unter sich hatten; sechs solche 
Erbförster waren auch im sebalder Walde. Zweimal im 
Jahre hielten die Waldstromer mit den Erbförstern das 
Forstgericht; sie selbst wurden bei dem Butigler be- 
langt, dem sie auch ihren jährlichen Zins, 4'/, Pfund Hel- 
ler vom Amt und 20 Pfund vom Wald, abliefern mussten. 
Die Forstbeamten (forestarii), welche im Jahr 1302 die 
1294 festgesetzte Waldordunung beschworen, hiessen, nach 
Aem ältesten Bürgerbuch*): Stromair, Ot (nämlich Koler) 
vorstmeister, Chunrat venator, Chunrat Schiher, Chunrat 
de Richolstorf, Sitz de Eywach, Hermann Schilher, Her- 
mann schotte, Hermann vnger, Gotz de Sternzagelshove. 
Lewpoldus de Sternzagelshove, Fritz de Heymdorf, — 
Der Familie Koler hat die Stadt ihre Rechte auf den 
Wald im Jahr 1372, der Familie Waldstromer im Jahr 
1396 abgekauft. 
Ein Zeidelmeister bestand auch blos für den 
lorenzer Wald, er hiess auch Zeidelrichter und hatte die 
Zeidler unter sich. Diese wohnten im Walde auf be- 
sonderen erblichen Grundstücken zerstreut, mussten die 
Pflege der Bienen und Samnlung des Honigs in „des 
Reichs Bien-Kreis‘, wie der Wald öfters heisst, besorgen, 
lieferten eine gewisse Abgabe an den Zeidlermeister, die- 
ser wieder an den Butigler (die Abgabe bestand anfangs 
in Honig, später in Geld, welches Honiggeld hiess) und 
hatten die Verpflichtung, auf des Kaisers Aufgebot, mit 
der Armbrust bewaffnet, zwischen Schwarzwald, Thüringer- 
wald, Böhmerwald und der Donau Kriegsdienste zu leisten. 
Sie hatten ihren eigenen Richter, den Zeidelmeister näm- 
lich, der in dem Dorfe Feucht (drei Stunden von Nürn- 
*) Braun,de Butigul. 8. XXI. v. Murr. Joumal Il. 362. 363. 
Lochner., Jahrb. IL. 155.
	        
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