Volltext: Nürnberg

Kaiser verlieh, wie bemerkt, dem Heinrich und Gram- 
lieb Waldstromer im Jahr 1223 das oberste Forst- 
meisteramt über den Wald bei Nürnberg. Das Amt er- 
streckte sich jedoch nur auf. den Theil des Reichswaldes, 
welcher auf dem linken Pegnitzufer lag (lorenzer Wald); 
auf dem rechten Ufer (sebalder Wald) verblieb es dem 
Burggrafen, der auch im lorenzer Wald noch das Recht 
auf jedem dritten Baum, jedes dritte Stück Wild und alles 
gefallene Holz hatte. Unter Rudolph von Habsburg 
(1283) mussten die Waldstromer ihr Amt mit der 
Familie Koler theilen. Beide Familien hatten bei jedem 
neuen Kaiser immer wieder um die Belehnung mit den 
obersten Forstmeisteramt nachzusuchen. So verleiht Kaiser 
Heinrich VIL von Luxemburg 1309 zu Speier der ehr- 
baren Frau Margaretha, Wittwe des weiland Conrad 
genannt Stromeyr, Förster des Reichs in Nürnberg. 
und ihrem Sohne Conrad, auch ihren Erben alle Lehen, 
welche besagter Stromeyr, der Förster, oder seine Vor- 
fahren, vom Reich gehabt haben, aus königlicher Gnade. 
(Stromeyr ist hier gleich mit Waldstromer; den Zusatz 
vom Walde erhielt die Familie, wie bemerkt, wohl eben 
wegen ihres Forstmeisteramts). In demselben Jahre belehnt 
Heinrich VII. auch den Otto Koler, gnannt Vorstmei- 
ster, Eidam des fürsichtigen Mannes Cunrad, genannt 
Essler, Schultheissen von Nürnberg, und alle seine solcher 
Lehen fähigen Erben mit dem Amt des Reichsforstes in 
Nürnberg, so dass er den Wald hege und überall, wo er 
ihn beschädigt finde, den Frevler pfände, dass es auch 
Keinem ohne seine Erlaubniss Bauholz zu fällen gestattet 
sei und er nur vor dem kaiserlichen Butigler zu Nürnberg. 
wer dieser jederzeit sei, zu Recht zu stehen habe. Am 
26. August desselben Jahres (1309) erging von Hein- 
rich VII an den Schultheiss, Bürgermeister und die 
Bürger von Nürnberg der Befehl, seinen und des Reichs 
Wald, der bei Nürnberg zu beiden Seiten der Pegnitz 
liege und seit 50 Jahren verschiedentlich verwüstet, auch 
zu Ackerland gemacht worden sei, wieder zu Wald, wie 
er früher gewesen, zu machen. Es scheint damals die 
Aufsicht sehr vernachlässigt worden zu Sein; im folgenden 
Jahr (1310) gibt der Kaiser „dem, der genannt ist 
Höruf,“ dem Cunrad Stromeyr, dem Ott und den 
Shricen Forstern und Zeidlern den Befehl. sich vor dem 
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