man in dem geistlichen Stand zu versorgen; da immer
der Stamm eines der beiden Besitzer gleich wieder erlosch,
30 ist es nie zu weiteren Unterabtheilungen gekommen.
Schon zur Zeit als die Burggrafen noch das Burggrafenthum
wirklich besassen, residirten dieselben weit häufiger in
Kadolzburg, als auf der Burg von Nürnberg. Als sie das
Schloss von Nürnberg 1427 an die Stadt Nürnberg ver-
kauft hatten, wurde für die Markgrafen unterhalb Gebirgs
Kadolzburg stehender Wohnsitz; sie hielten sich von
da an (schon Burggraf Friedrich VL, welcher Kur-
brandenburg erwarb) aber auch öfter in Ansbach auf;
so namentlich Albrecht Achilles gest. 1486. Albrechts
Sohn Friedrich nahm seinen beständigen Sitz zu Ans-
bach. Die Markgrafen oberhalb Gebirgs residirten an-
angs zu Plassenburg, dann zu Bayreuth.
Während sich nun aber die Burggrafen durch Kauf,
namentlich im Westen und Norden der Stadt Nürnberg,
ein ansehnliches Gebiet erwarben, das ihnen nach und
nach den Rang von Reichsfürsten gab, hat sich ihre Ge-
walt über die Stadt Nürnberg selbst nicht nur nicht
vermehrt, sondern erlitt im Gegentheil schon unter den
Hohenstaufen bedeutende Beschränkungen. Ein Haupt-
bestandtheil der burggräflichen Gerechtsame war das
Landgericht, nämlich die Gerichtsbarkeit über Adel
und Bürger in einem ansehnlichen Distrikt um Nürn-
berg. Dieses Landgericht wurde entweder auf der Burg,
der in den Vorstädten Wöhrd und Gostenhof, seit 1349
in Kadolzburg, auch später zu Erlangen, Baiersdorf,
Bruck und Schwabach gehalten. Seit dem Jahr 1255
vesorgten es die Burggrafen nicht mehr selbst, sondern
ernannten einen Ritter als Stellvertreter; der erste hiess
Johann von Asch (1255), dann folgten 1282 Otto
von Dietenhofen, 1290 Rüdiger von Brand u.s. f.
Wie über das Land, so übten die Burggrafen in den
frühesten Zeiten auch das Richteramt in der Stadt.
Unter den Hohenstaufen aber müssen sie ihr städtisches
Richteramt und ihr Aufsichtsrecht über den Reichswald
mit den nürnberger Bürgern theilen; es entstehen be-
sondere Stadtrichter oder Schultheissen, besondere
Forst- und Zeidelmeister, auch besondere Verwalter
der kaiserlichen Gefälle, Butigler genannt. die an