Volltext: Nürnberg

Zuvor gesehen haben, kein Kalb, das nicht mindestens 
vier Wochen alt ist; auch die Tuchmacher werden wegen 
der Güte des Tuches und des rechten Mases überwacht. 
Die Behörde beaufsichtigt die Güte der nürnberger Fa- 
brikate, um ihren Ruf zu bewahren; jede Klinge, die 
aus der Stadt geht, muss zuvor besichtiget werden und 
erhält ihr Zeichen, ebenso jede die eingeführt wird *). 
Was den Handel] der Stadt in dieser ersten Periode 
anlangt, so fehlen uns leider auch in dieser Beziehung 
für die früheste Zeit alle schriftlichen Belege, und wir 
müssen nur aus dem Reichthume vieler Bürger und aus 
einzelnen Privilegien Schliessen, dass neben dem Gewerbs- 
betrieb auch der Handel schon bald nach Entstehung der 
Stadt eine ansehnliche Ausdehnung gewonnen habe. Die 
erste Andeutung in dieser Beziehung gibt ein Privilegium, 
welches Kaiser Friedrich I 1163 der Stadt Bamberg 
ertheilte und worin den Bambergern dieselben Handels- 
begünstigungen eingeräumt werden, welche die Nürnberger 
durch das ganze Reich geniessen, In dem Privilegium, 
welches Kaiser Friedrich IL 1219 der Stadt Nürnberg 
gab, ist von der Zollfreiheit zu Ascha an der Donau und 
zu Worms und Speier die Rede. Auch der Umstand, dass 
Nürnberg 1256 dem rheinischen Städtebund beitritt, spricht 
für die ansehnliche Ausdehnung seines Handels in jener 
Zeit. Ohne Zweifel heschränkte sich der nürnberger 
Handel anfangs nur auf die in der Stadt gefertigten Metall- 
waaren, dehnte sich nach und nach mit der Entwick- 
lung seiner Industrie auf weitere Manufakturprodukte aus, 
hamentlich Tücher, zog aber wohl schon im dreizehnten 
Jahrhundert die italienischen Handelsstädte, besonders 
Venedig, in seine Verbindung und begann jetzt den 
Handel mit Specereien, die bald ein Haupthandelsartikel 
für die Stadt wurden. Schon 1250 trieb ein Behaim 
einen bedeutenden Handel mit Specereien, die er von 
Venedig kommen liess; ebenso 1285 ein Ebner. 
Es bleibt uns noch übrig, über die obersten Beamten, 
namentlich über die Burggrafen in dieser Periode Et- 
Was zu sagen. 
*) Die Verordnungen hierüber aus dem Ende ‘des 13. Jahrh. 
3ind noch vorhanden und finden sich in Murr’s Journal zur Kunst- 
geschichte Th. VI. p. 47. ff. und Lochner’s Jahrbüchern abgedruckt. 
Ghillany , Nürnberg
	        
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