Volltext: Nürnberg

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er am 6. Juli dieses Jahres den Landfrieden *), am 9. 
August den Beschluss, dass alle Verfügungen des Königs 
Richard über Reichsgüter, welche ohne Beistimmung der 
Mehrzahl der Kurfürsten ergangen, ungültig seien. Im 
Jahr 1285 verleiht Rudolph in Nürnberg dem nürnberger 
Burggrafen das Schloss Wunsidel und das Burglehen in 
Eger; 1287 bestätigt er in einer von Gmünd datirten Ur- 
kunde den Bürgern von Nürnberg alle von früheren Kai- 
sern erhaltenen Rechte und Freiheiten; 1289 belehnte er 
in Nürnberg den bayerischen Herzog Otto mit den Lehen 
seines verstorbenen Bruders Heinrich; bei dem Turnier, 
welches zur Feier dieser Belehnung gehalten wurde, stiess 
Crafft von Hohenlohe den Jungen Herzog Ludwig von 
Bayern durch den Hals, so dass er starb, worüber ein 
Tumult entstand. Kaiser Rudolph starb 1291 zu Ger- 
mersheim. Sein Nachfolger Adolph von Nassau hält 
12093 einen Reichstag in Nürn berg, 1294 erlässt er von 
Nürnberg aus den Fehdebrief gegen König Philipp von 
Frankreich wegen der occupirten Reichslande; 1295 ver- 
setzt er dem Konrad, genannt Fuerer, Bürger von 
Nürnberg, auf acht Jahre das Amt in Heroldsberg für 
400 Pfund Heller. Adolph von Nassau wurde 1296 
von den Fürsten für abgesetzt erklärt und Albrecht von 
Üestreich gewählt; er fiel in der Schlacht bei Göllheim 
1206. Sein Nachfolger Albrecht hielt 1298 einen glänzen- 
den Hoftag in Nürnberg, bei welcher Gelegenheit er seine 
Gemahlin Elisabeth in der Sebalduskirche von dem Erz- 
bischof von Cöln krönen liess und den Nürnbergern alle 
Ihre Rechte bestätigte. 
Hiermit hätten wir nun bis zum Ende des dreizehnten 
Jahrhunderts die vornehmsten Notizen aufgeführt, welche 
in Urkunden über Nürnberg vorkommen; wir wenden uns 
jetzt zur inneren Geschichte der Stadt in diesem 
Zeitraum. 
Nach dem Ruhme, welchen N ürnberg jm Mittelalter 
8CNO0ss, ist man geneigt, der Stadt ein sehr hohes Alter 
Zuzuschreiben: die Chroniken nehmen auch keinen Anstand. 
*) Findet sich in Oelenschlä ger’'s Urkundenbuch zur goldenen 
Bulle, pag. 127— 138. 
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