Volltext: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

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Von besonderem Interesse ist das Gebahren des Rates den 
Wiedertäufern gegenüber. Als 1526 ihre Anhänger in der 
Bauerschaft eine besorgniserregende Zahl erreichten und eine 
Wicderholung des Aufruhrs der Vorjahre zu gewärtigen war, er- 
klärten sich die Konsulenten für nachdrückliches Vorgehen gegen 
diese Umstürzler. Den Antrag begründeten sie jedoch in ihrer 
freisinnigen Weise: „Ihr Glaube sei Nebensache, denn niemand 
mög oder sölle gemüssigt und gezwungen werden, difs oder ein 
anders zu glauben. Aber, das so darauf eruolgt, sey pillich 
heylich zu bedeneken und erschröcklich, nämlich: die zeitliche 
Oberkeit Irer Pollieeien und ordnungen zu entsetzen, daz sy derselb 
nit mer gewaltig und zu regiren mechtig sein möge, Sy gar ab- 
zuthun und Tod zu schlahen“. Auch Simon Clüver hebt (1528) 
nur das letztere Moment hervor und scheidet schart „zwischen 
einem solchen der Irt und einem der ander Leuth irrig macht 
und verführt: Dann was kann ein Oberkeit darzu thun oder 
handeln, wenn einer aufs einfalt gIrt hat, glaubt oder nit glaubt, 
lest sich tauffen oder nit“.!”) 
Nicht so rasch einigten sich die Konsulenten über die Art der 
Bestrafung der Wiedertäufer. Scheurl insbesondere widerriet aus 
politischen Motiven die Landesverweisung; man solle sie „daz die 
andern ein Scheuch haben möchten“ zu Pranger und Abschlagung 
der Finger verurteilen. Auch nicht auf Brandmarkung solle man 
erkennen „dails des menschen angesicht, nach gotlicher pildnufs 
erschaffen, nit beleidigt werde“. 
Endlich entschieden sie sich dahin, den Rat aufzufordern, cin 
strenges Mandat zu nochmaliger Verwarnung des Landvolks auf 
allen Kanzeln verlesen zu lassen. Dies erging hierauf unter dem 
Titel: Grundtliche vnterrichtung eins erbern Rats wider etliche 
verfürerische lere der Widertauffer“.!**) 
Der Münzer des Nürnberger Gebiets aber war Wolfgang 
Vogel, der „Pfaffe“ von Eltersdorf. Anfangs eifriger Lutheraner, 
begann er plötzlich in seinem Kirchlein aufwieglerische Drohreden 
Reichstags bedenklich wurde, zog er aus der Karthause in das Augustiner- 
Kloster. Auf Veranlassung des Klerus wollte der Reichsstatthalter dieses 
stürmen, unterliels es jedoch aus Furcht vor Aufruhr. Kolb flüchtete sodann 
aus N., Waldau N. Beitr. 2, 205. 
12) Rtschlb. VI, 13; Rtschlb. Sim. Clüver, 889. 
131 PRtschlb. 1X. 90: VL 1838.
	        
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