Volltext: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

7. Verbrechenskonkurrenz. 139 
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6. Zuweilen exekutiert man nur die schwerere Strafe: cum 
poena maior absorbeat minorem -- ein für den Delinquenten sehr 
ungünstiges Prinzip. So bei einem Räuber und Mörder Räderung 
statt vorheriger Enthauptung.®) 
Das Exasperationsprinzip ist nicht jünger, als das der Kumu- 
lation. Es kommt von jeher zur Anwendung: 
a) bei besonders roher und grausamer Begehung des Ver- 
brechens. 
b) bei Betätigung desselben an nalhlestehenden oder hoch- 
geachteten Personen (Vater-, Gattenmord). 
ec) bei häufigem Auftreten einer Deliktsart (Ehebruch, Kinds- 
mord). 
d) bei Realkonkurrenz der nämlichen Verbrechensgattung. 
So wird ein Dieb bei Vorliegen mehrerer Entwendungen der 
Begnadigung zum Schwert nicht für würdig erachtet. Auf mehreren 
Mordtaten steht das Rad und dazu ebensoviele Zangengrifte, als 
ihre Zahl beträgt, wiewohl sich der Nachrichter einmal weigert. 
da höchstens vier gebräuchlich seien.‘) Gleicherweise sucht man 
die Marter des Armen bei der Räderung möglichst auszudehnen. 
sofern Wiederholung des Verbrechens oder eine besonders ruch- 
lose Tat in Frage steht: Bis dreifsig und vierzig Stöfse gehen 
dem Gnadenstofs voraus. 
Einen seltsamen Schärfungsgrund veranlalst ein Vorgang, bei 
dem zwei Leute mit einer Hacke schwer verwundet und hierauf 
noch mit Drohreden milshandelt werden. Wegen der atrocitas. 
heilst es, sei der Grundsatz conatus absque effectu nicht anwendbar 
und zwar propter multiplicata et atrocia delieta cumulata. Die 
Konsulenten proponieren Schwert, ev. Galeere.°) 
Ein Fälscher hat 1593 mehrere Missiven uud Siegel von 
Fürsten geschickt imitiert und damit Betrug verübt. Die Gelehrten 
raten: Er solle sowohl als Fälscher, wie als Dieb bestraft werden 
and keinen „schlechten“ Tod erleiden, insbesondere, da er das 
Verhrechen gegen hohe Personen verübt. Sie entscheiden sich für 
3) Rtschlb. XLVN, 31. 
4) Rtschlb. XLIX, 575, da per convenientiam mayistratus der Ehebruch 
so überhand genommen, solle man auch mit der Strafe steigen, denn ein 
jede Obrigkeit dem Allmächtigen ihrer Administration Rechnung zu geben 
verbunden, 348: Rtschlb. XLVII, 55: Siebenkees. Mat. 3, 281. 
51 Rtschlb. XLIX. 214.
	        
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