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gebe er zu bedenken, mit wieviel Mühe und Arbeit und mit wie 
schweren Kosten seitens seiner Eltern er sich seine juristischen Kennt— 
nisse angeeignet habe. Solle er diese nun ganz brach liegen lassen? 
Er habe aber seinen Rat stets mehr um Gottes willen und seinen 
Freunden und den armen Leuten zu gut, als um Geld erteilt und 
stets nur gerechte Sachen angenommen, aus denen dem Rat kein Schaden 
erwachsen wäre. Andere Leute, die im Rat und selbst am Gericht 
säßen, thäten das auch, denen würde es aber nicht verboten. Er 
wolle aber dem Neid und Haß seiner Feinde nicht länger im Wege 
stehen und bitte deshalb, schon mit Rücksicht auf sein körperliches 
Leiden, ihn seiner Ratspflicht ledig zu sagen. Nach längerer Ver— 
handlung schickte darauf der Rat drei Männer zu ihm, Hieronymus 
Ebner, Hieronymus Holzschuher und Kaspar Nützel. Diese erklärten 
Pirkheimer, daß sein Entlassungsgesuch jetzt mitten im Jahre nicht 
angenommen werden könne, da dies wider das Herkommen verstoße, 
er möge sich bis zu den nächsten Ostern gedulden. Dagegen nahm 
der Rat die erste Beschuldigung gänzlich zurück und auch die zweite 
wollte er fallen lassen. Nur das Advocieren müsse er ihm verbieten, 
außer wenn es sich um seine Freunde oder „was piae Causae sindt“, 
handle, denn es sei „einem Rat beschwerlich, daß die in Rat sitzen 
advocieren sollen“. Pirkheimer erwiderte (nach dem, was er selbst da—⸗ 
rüber aufgeschrieben hat) in ziemlich gereiztem Tone, beschuldigte den 
Bürgermeister, der offenbar einer seiner Hauptwidersacher war (relleicht 
Anton Tetzel selbst), direkt der Lüge, erklärte sich aber durch die Autwort 
des Rats in seiner Ehre völlig wiederhergestellt. Er versprach auch 
bis zur nächsten Wahl im Rate zu bleiben und sich den Wünschen 
desselben, was das Advocieren anbeträfe, fügen zu wollen. In der 
Folge scheint denn auch wirklich ein gutes Einvernehmen zwischen 
Pirkheimer und der Mehrzahl der Ratsmitglieder bestanden zu haben. 
Im Jahre 1512 schenkte ihm der Rat als Entgelt für seine viele 
Mühe, die er in der letzten Zeit wahrscheinlich in der Berlichingenschen 
Sache gehabt hatte, sogar eine goldene Scheuer (Trinkgefäß), die 
100 Gulden kostete. Zwei Jahre später, 1514, erhob sich aber wieder 
ein neuer „Ehrenhandel“ für Pirkheimer, indem ein bankerotter Kauf⸗ 
mann, Hans Schütz, in einer langen Anklageschrift höchst bösartige 
Angriffe auf die Ehrenhaftigkeit seiner Handlungsweise richtete und 
seine Persönlichkeit als eine für den Rat und die Stadt überaus gefähr— 
liche hinstellte. Pirkheimer sucht in seiner Verteidigung nachzuweisen, 
daß die Angriffe offenbar von seinem alten Gegner Anton Tetzel her⸗ 
rührten und weiter nichts als boshafte Verleumdung seien. Der Rat 
stellte fich auch wirklich im großen und ganzen auf Pirkheimer's Seite, 
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