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gebe er zu bedenken, mit wieviel Mühe und Arbeit und mit wie
schweren Kosten seitens seiner Eltern er sich seine juristischen Kennt—
nisse angeeignet habe. Solle er diese nun ganz brach liegen lassen?
Er habe aber seinen Rat stets mehr um Gottes willen und seinen
Freunden und den armen Leuten zu gut, als um Geld erteilt und
stets nur gerechte Sachen angenommen, aus denen dem Rat kein Schaden
erwachsen wäre. Andere Leute, die im Rat und selbst am Gericht
säßen, thäten das auch, denen würde es aber nicht verboten. Er
wolle aber dem Neid und Haß seiner Feinde nicht länger im Wege
stehen und bitte deshalb, schon mit Rücksicht auf sein körperliches
Leiden, ihn seiner Ratspflicht ledig zu sagen. Nach längerer Ver—
handlung schickte darauf der Rat drei Männer zu ihm, Hieronymus
Ebner, Hieronymus Holzschuher und Kaspar Nützel. Diese erklärten
Pirkheimer, daß sein Entlassungsgesuch jetzt mitten im Jahre nicht
angenommen werden könne, da dies wider das Herkommen verstoße,
er möge sich bis zu den nächsten Ostern gedulden. Dagegen nahm
der Rat die erste Beschuldigung gänzlich zurück und auch die zweite
wollte er fallen lassen. Nur das Advocieren müsse er ihm verbieten,
außer wenn es sich um seine Freunde oder „was piae Causae sindt“,
handle, denn es sei „einem Rat beschwerlich, daß die in Rat sitzen
advocieren sollen“. Pirkheimer erwiderte (nach dem, was er selbst da—⸗
rüber aufgeschrieben hat) in ziemlich gereiztem Tone, beschuldigte den
Bürgermeister, der offenbar einer seiner Hauptwidersacher war (relleicht
Anton Tetzel selbst), direkt der Lüge, erklärte sich aber durch die Autwort
des Rats in seiner Ehre völlig wiederhergestellt. Er versprach auch
bis zur nächsten Wahl im Rate zu bleiben und sich den Wünschen
desselben, was das Advocieren anbeträfe, fügen zu wollen. In der
Folge scheint denn auch wirklich ein gutes Einvernehmen zwischen
Pirkheimer und der Mehrzahl der Ratsmitglieder bestanden zu haben.
Im Jahre 1512 schenkte ihm der Rat als Entgelt für seine viele
Mühe, die er in der letzten Zeit wahrscheinlich in der Berlichingenschen
Sache gehabt hatte, sogar eine goldene Scheuer (Trinkgefäß), die
100 Gulden kostete. Zwei Jahre später, 1514, erhob sich aber wieder
ein neuer „Ehrenhandel“ für Pirkheimer, indem ein bankerotter Kauf⸗
mann, Hans Schütz, in einer langen Anklageschrift höchst bösartige
Angriffe auf die Ehrenhaftigkeit seiner Handlungsweise richtete und
seine Persönlichkeit als eine für den Rat und die Stadt überaus gefähr—
liche hinstellte. Pirkheimer sucht in seiner Verteidigung nachzuweisen,
daß die Angriffe offenbar von seinem alten Gegner Anton Tetzel her⸗
rührten und weiter nichts als boshafte Verleumdung seien. Der Rat
stellte fich auch wirklich im großen und ganzen auf Pirkheimer's Seite,
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