Volltext: Markgrafen-Büchlein

76 
burger Haus gebracht hatte, hinderte jede freie Bewegung. Zu 
erst hatte der Markgraf unter Berufung auf das Beispiel Fer 
dinands und der bayerischen Herzöge zur Sicherung gegen fremd 
Eingriffe und in Rücksicht auf die Kriegsgefahr am 15, Janua 
1529 den Befehl gegeben, sämtliche Kirchenkleinodien zu in 
ventarisieren. 
Die geheime Absicht dieses Befchls trat dann am Ende des 
Jahres zutage, als am 28. Dezember 1529 ein weiterer Befehl 
Anordnete, nunmehr alle inventarisierten Kleinodien in Beschlag zu 
nehmen und gegen auszustellende Scheine mit dem Versprechen 
solche seinerzeit zu bezahlen, eiligst nach Ansbach zu schicken 
Zwei Kelche, jedoch die schlechtesten, wurden jeder Kirche über 
lassen. Der am 30, Jannar 1530 zusammengetretene Landtag 
bestätigte angesichts des Defizits im Landeshaushalt diese Arl 
Anlehen zu machen. Nach Berechnung einiger Geschichtsschreibe: 
wurde Silber im Wert von über 24000 Gulden, man kann nich! 
anders sagen, geraubt. Ein Teil der Kleinodien wanderte nact 
Mainz in die Hände des dortigen Bischofs und Kurtürsten, deı 
aber den Kaufpreis lange schuldig blieb. Der andere Teil des 
zeraubten Schatzes wurde zur Prägung von Münzen verwendet 
Auch in Nürnberg hatte man die Inventarisierung der Kirchen- 
kleinodien nicht unpraktisch gefunden und die gleiche Anordnung 
getroffen, jedoch am 7. Februar 1530 erfolgte Gegenbefehl, wo- 
durch der Rat der Kirche einen wesentlichen Bestandteil ihres 
Vermögens erhalten hatte. 
Der Protestantismus regte den Geist der Wissenschaft an, 
darum war es ganz im Sinne Luthers, dass die Visitatoren dem 
Markgrafen vorschlugen, die erledigten Stifte nicht blos für kirch- 
liche Zwecke, sondern auch für Schulen und Arme zu verwenden. 
Allein die Finanznot, die durch Georgs kostspielige Hofhaltung 
und Reisen von Jahr zu Jahr gesteigert wurde, ja zur Kalamität 
wurde, liess alle billigen Rücksichten zurücktreten. Die Ver 
wendungsweise der Kirchengüter ist ein dunkles Blatt in der 
Geschichte des Visitationswerkes. — Gerade die markgräfliche 
Kammerordnung vom Jahre 1535, welche den Zweck hatte, der 
Unordnung in der Verwendung des Kirchenguts zu wehren, be: 
stimmte, dass die Veberschüsse aus den aufgelösten (säkulari 
sierten) Klöstern, aus noch bestehenden Gotteshäusern und Spi- 
lälern anzusammeln seien und zwar zu einem Vorrate für das 
ganze Fürstentum in Notfällen (z. B. Kriegszeiten). Da ist von 
Kirche, Schule und Armen keine Rede mehr. 
Und wie der Markgraf einen grossen Teil der Stiftungen zu 
nichtkirchlichen Zwecken verwendete, so machten es auch viele 
Städte und Gemeinden seines Landes. In Bayreuth, Creussen und 
Thiersheim fiel ein grosser Teil der Bruderschaften und gestifteten 
Messen (z. B. der Linhards- und Welschenmesse in Bayreuth) in 
den „gemeinen 
Tuterbaltung & 
nichtkirchlichen 
Einnahmen der 
der Mess-Stiper 
Kirchen (ehem? 
die Kirche in € 
in der Kulmbac 
wege zu Bayrei 
Baumateriel die 
anderen Gebäu: 
In Helmbrer 
fürs Stadthauwe- 
und Brauhauser 
hauses, in Mü: 
besserung der S 
So gross abi 
wäre es, ılın db 
Vorganze des bı 
Geschichtsschrei 
Durch die 
Einführung vor 
würden. Eine den 
its dem Jahre 17 
ln alle Kinder 
dırüs Buch ein 
4 Wiedertäufer 
Zune. * 
Aber zur all 
renvollen Ze: 
die Sache in X 
Kircheuregister 
Vor Einführu 
Atersbestimmun. 
Ülich, indem be 
ge die Geburı 
URN fostpaste 
de Ernittelung 
nit Schwierigke, 
kr estinn 
; “amals Jehı 
Yninde Belegt, 
1507 Ser 
a echneten die 
dr Alter 2 B 
Fhtolgekirg ). ;
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.