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Folgen der Kirchenvisitation vom Jahre 1528 und der
Kirchenordnung vom Jahre 1533. In Klöstern, die in jener
Zeit grossenteils nur Versorgungsanstalten waren, wurden Kirchen-
Visitationen für unnötig gehalten. Dagegen wurden die Klöster
Aurch den Erlass der Kirchenordnung sowie durch die Anord-
nung, dass keine Neuaufnahmen mehr stattfinden sollten, auf
den Aussterbeetat gesetzt. Die im Bauernkriege zerstörten
Klöster (z. B. das Franziskanerkloster Rietfeld, an dessen Stelle
die Stadt Neustadt a/A. später ihren Gottesacker errichtete)
wurden selbstverständlich nicht mehr aufgebaut. Die in den
Klöstern noch verbliebenen Mönche erhielten einen evangelischen
Prediger und mussten dessen Predigten aus ihren Chorgittern mit
anhören. Blieben sie aber trotzdem noch katholisch, so liess man
sie, wie Luther es selbst in seinem Briet an den Markgrafen Georg
vom 138, Juli 1529 wünschte, darin eben aussterben. Das 1514
errichtete Kloster St, Jobst bei Nemmersdorf, das jüngste aller
Klöster, erlosch schon 1528 wieder an seiner Unmündigkeit. Das
Karmeliterkloster Neustadt am Kulm war bereits 1536 ein-
gezogen. Um dieselbe Zeit scheint auch das Franziskanerkloster
zu Sparneck eingezogen worden zu sein. Dem Barfüsser-(Fran-
ziskaner)-Kloster zu Hof war die Säkularisation bereits im Jahre
15329 angedroht: doch erst im Jahre 1544 gingen die 2 letzten
Klostermünche von dort ab. Im dortigen Franziskanerinnenkloster
St. Klara waren 1557 nur noch 2 Konventualinnen vorhanden,
nämlich die Aebtissin Aemilie von Hirschberg und ein Fräulein
v. Kospot, welche die Klosterregel streng hielten, aber jedesmal
die evangelischen Predigten mit anhören mussten. Im Jahre 1558
verlangte aber die Kospot aus dem Kloster heraus und wurde
3vangelisch, während die Aebtissin bis zu ihrem Tode (1564) da-
‚in verblieb. Von da an kam das Kloster in fürstliche Verwaltung,
and 15374 wurden die Klostergüter an die Unterthanen heraus-
gegeben, Das Augustinerkloster zu Kulmbach nahm bereits
1528 einen evangelischen Klosterprediger an; 1547 kam es in die
landesherrliche Verwaltung. Der letzte Prior hiess Rupprecht
Gorel. Das Cisterzienserinnenkloster zu Himmelkron musste
1529 ebenfalls einen evangelischen Klosterprediger annehmen.
Nach dem Tode der letzten Aebtissin Marg. v. Döhlau (7 1569),
die 1548 mit ihren Konventualinnen zur evangelischen Kirche über-
trat, wurde das Kloster säcularisiert. Im Jahre 1576 wurde eine
markgräfliche Hofdame, Veronica von der Grün, zur Haushälterin
und Vize-Aebtissin ernannt, und mit dem Anfang des Jahres
1578 nahm eine Prinzessin, Tochter des Markgrafen Georg, die
wegen einer unglücklichen Liebschaft mit dem Pfalzgrafen Rein-
hard melancholisch geworden, im dortigen Kloster ihren Auf-
enthalt, wo sie erst 1591 starb. Das Augustiner- Chorstift zu
Langheim wurde 1539 eingezogen. Der Reichtum einzelner
Klöster, die grüsstenteils verweltlicht waren und vielfach Ver-